Duisburg. Wegen sexueller Nötigung stand ein 46-jähriger Mann vor dem Landgericht Duisburg. 2011 hatte er eine junge Frau im nächtlichen Hamborn belästigt.

Eine damals 19 Jahre alte Frau hatte in der Nacht zum 29. April 2011 in Duisburg-Hamborn nur schnell einen Bekannten zur Bahn gebracht. Auf dem Rückweg wurde sie von einem damals 36 Jahre alten Mann belästigt und begrapscht. Eine Tat, deren Folgen das Leben der inzwischen 29 Jahre alten Duisburgerin bis heute beeinträchtigt. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.

Dass fast auf den Tag genau zehn Jahre zwischen der Tat und einem Urteil des Amtsgerichts Hamborn lagen, war nicht die Schuld der Justiz. Nach dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft hatte sich der Asylbewerber in seine Heimat, die Türkei, abgesetzt. Erst 2020 kehrte er zurück.

Sexuelle Nötigung in Duisburg: 19-Jährige rief per SMS ihre Mutter zur Hilfe

Das Amtsgericht hatte aufgrund diverser Zeugenaussagen keinen Zweifel daran gehabt, dass der Angeklagte die junge Frau ansprach. Als sie darauf keine Reaktion zeigte, habe er sie gepackt, sie über der Kleidung an Brust und Gesäß gestreichelt. Als der Mann zwischendurch abgelenkt war, konnte die Geschädigte eine SMS an ihre Mutter schicken: „Mama, komm schnell und hilf mir.“ Die Mutter eilte zu Fuß herbei und sah den Angeklagten noch, bevor der die Flucht ergriff, von der Polizei aber ganz in der Nähe gestellt werden konnte.

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In erster Instanz hatte der 46-Jährige das alles vergeblich bestritten. Obwohl die Tat zehn Jahre zurück liegt und der Angeklagte ansonsten nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet, fiel das Urteil des Amtsgerichts vergleichsweise deutlich aus: Eine 16-monatige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eben weil die heute 29-Jährige ein Jahr lang in Therapie war und immer noch große Probleme damit hat, mit einem Mann irgendwo allein zu sein; zum Beispiel beim Arzt oder in einem Taxi.

Angeklagter ignorierte seinen eigenen Verteidiger

In der Berufung versuchte der Verteidiger eine andere Strategie. Die Tat an sich solle gar nicht mehr bestritten werden. „Es geht mehr um die Frage der Intensität.“ Möglicherweise habe sein Mandant die Signale der Geschädigten nur falsch verstanden, weil er ja auch nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei. Der Angeklagte schien den Worten seines Anwaltes nicht zugehört zu haben. Er beteuerte erneut, so etwas überhaupt nicht getan zu haben.

Die Frau musste die Ereignisse erst noch einmal schildern, wobei sie mehrfach in Tränen ausbrach. Erst dann hatte der Angeklagte ein Einsehen: Er beschränkte die Berufung auf das Strafmaß, womit er das Geschehen einräumte. Die Berufungskammer konnte zwar nicht ignorieren, dass der 46-Jährige damit quasi ein Geständnis abgelegt hatte. Deutliche Abschläge machte sie beim Urteil aber nicht. Sie senkte das Urteil des Amtsgerichts Hamborn nur um zwei Monate auf 14 Monate mit Bewährung. Für den Angeklagten könnte das die baldige Abschiebung zur Folge haben.