Duisburg. Duisburgs Behindertenwerkstatt fordert 760.000 Euro von Ex-Geschäftsführerin Rogg und Ex-Aufsichtsratschef Spaniel zurück. So läuft der Prozess.
Zwischen 2013 und 2019 soll Roselyne Rogg (56), die einst hoch gelobte Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), deutlich zu viel Gehalt kassiert haben. Sie soll die Erhöhungen dabei selbst in Kraft gesetzt haben. Und: Nur der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Spaniel, nicht aber das gesamte Kontrollorgan, soll dies genehmigt haben. Seit Juni 2020 wird vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg über eine Klage der Werkstatt verhandelt. Die fordert 760.000 Euro von Rogg und Spaniel zurück. Nun könnte sich das Zivilverfahren seinem Ende nähern.
Der Vorsitzende der Kammer hatte schon zu Prozessbeginn deutliche Signale ausgesandt: Roselyne Rogg habe ebenso wie Reinhold Spaniel wissen müssen, dass die Frage der außerplanmäßig deutlich erhöhten Bezüge vom kompletten Aufsichtsrat des Unternehmens hätte entschieden werden müssen. Zudem habe der ehemalige Stadtdirektor auch kein Gutachten darüber eingeholt, was in solchen Fällen eigentlich ein angemessenes Gehalt sei.
Duisburg: Beweisaufnahme entkräftete Hauptargument von Spaniels Anwälten
Die Anwälte von Roselyne Rogg hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die ihre Mandantin bei Beratungen über ihr Gehalt nicht involviert gewesen sei. Nicht einmal Wirtschaftsprüfer hätten die Bezugserhöhungen beanstandet. Es sei allgemeiner Wille gewesen, die erfolgreiche Chefin der Behindertenwerkstatt in Duisburg zu halten, so die Rechtsbeistände beider Beklagter. Spaniels Anwälte hatten zudem die Behauptung aufgestellt, dass der Aufsichtsrat der Erhöhung zugestimmt hätte – wenn er denn jemals gefragt worden wäre.
Ein Argument, das mit der nun erfolgten Beweisaufnahme entkräftet wurde. Die 2. Kammer für Handelssachen vernahm die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder. Einige wollten oder konnten die Frage im Nachhinein nicht beantworten. Andere bekundeten, dass sie den Bezugserhöhungen keinesfalls zugestimmt hätten. Nicht einer sagte aus, dass er mit der Gehaltserhöhung einverstanden gewesen wäre.
Urteil könnte am 21. Dezember fallen
Die Anwälte beider Seiten haben nun eine weitere Frist, um in Schriftsätzen noch einmal ihre rechtliche Bewertung darzutun und gegebenenfalls weitere Beweiserhebungen zu verlangen. Die 2. Kammer für Handelssachen hat für den 21. Dezember einen Verkündungstermin anberaumt. Falls das Gericht nicht zu dem Schluss kommt, dass weitere Beweise erhoben werden müssen, könnte dann ein Urteil verkündet werden.
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Inzwischen gibt es auch eine Anklage gegen Roselyne Rogg wegen Untreue. Die Ermittlungen waren im Juli 2020 abgeschlossen worden. Die Hauptverhandlung steht allerdings noch aus.
>>Roselyne Rogg: Entlassung im August 2018
- Roseylne Rogg wurde im August 2018 als Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung fristlos entlassen.
- Mit einem einstimmigen Beschluss hatte der Aufsichtsrat damals zugestimmt, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.