Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Roselyne Rogg, Ex-Chefin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, angeklagt. Der Vorwurf: Untreue.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), Roselyne Rogg, und den ehemaligen Sozialdezernenten und Aufsichtsratsvorsitzenden der WfbM, Reinold Spaniel Anklage wegen besonders schwerer Untreue in zwei Fällen bei dem Amtsgericht Duisburg erhoben.
Die Angeklagten sollen in den Jahren 2013 und 2016 „Änderungen der Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages“ von Roselyne Rogg vereinbart zu haben, „mit denen für deren Tätigkeit eine unangemessen hohe Geschäftsführervergütung vereinbart worden sei“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Die Unangemessenheit der Höhe des Geschäftsführergehalts sei den Angeklagten hierbei bewusst gewesen. Aus diesem Grunde hätten sie den Aufsichtsrat der Gesellschaft beim Abschluss der Geschäftsführerverträge bewusst umgangen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den der WfbM durch die Zahlung einer unangemessen hohen Geschäftsführervergütung entstandenen Schaden auf insgesamt 559.750,00 Euro.
Vorwurf gegen Rogg und Spaniel: Besonders schwere Untreue
Roselyne Rogg wurde im August 2018 als Geschäftsführerin der WfbM fristlos entlassen, nachdem die hohen Gehaltszahlungen bekannt wurden. Reinold Spaniel war bis Ende 2017 Sozialdezernent in Duisburg und seit 2012 Aufsichtsratsvorsitzender der WfbM.
Den Angeschuldigten wird gemeinschaftliche besonders schwere Untreue in zwei Fällen vorgeworfen. Sie sollen im Juli 2013 und im Juni 2016 ohne Einbeziehung und unter bewusster Umgehung des Aufsichtsrates das im Rahmen des Geschäftsführervertrages festgelegte Jahresgrundgehalt von ursprünglich 120.000 Euro auf 150.000 Euro und später von 150.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht haben. Zeitgleich sollen sie auch die von der Werkstatt für die private Altersvorsorge der Geschäftsführerin zu leistenden Beträge, die im Geschäftsführervertrag ursprünglich auf einen Betrag von 30.000 Euro jährlichfestgesetzt worden waren, auf 80.000 Euro und später auf 100.000 Euro erhöht haben.
Roselyne Rogg war 2009 zur Geschäftsführerin der WfbM bestellt worden. Am 10.07.2013 beschloss der Aufsichtsrat die Verlängerung des Vertragsverhältnisses mit der Angeklagten um weitere fünf Jahre. Am gleichen Tag vereinbarten die Angeklagten - ohne weitere Beteiligung des Aufsichtsrats – eine Neufassung der Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages von Roselyne Rogg.
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Im Juni 2016 vereinbarten die Angeklagten - erneut ohne weitere Beteiligung des Aufsichtsrats - eine weitere Neufassung der Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages der Angeklagten. Das Jahresgehalt der Angeklagten wurde auf 200.000 Euro brutto erhöht. Die Auszahlung für die private Altersversorgung der Angeklagten erhöhte sich auf 100.000 Euro jährlich. Die zusätzliche Vergütungsregelung von 15 Prozent des Jahresgehalts bei Erfüllung der definierten Zielvereinbarung wurde beibehalten.
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bereits bei der im Jahr 2013 vereinbarten Geschäftsführervergütung nicht mehr um ein angemessenes Gehalt für die Tätigkeit der Angeklagten gehandelt habe. Dies gelte in gleicher Weise für die im Jahr 2016 vereinbarte Gehalt.
Anwälte von Spaniel: Der Aufsichtsrat sei informiert gewesen
Die Rechtsanwälte von Reinold Spaniel gehen davon aus, dass die geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind und erklärten erst vor einer Woche bei einem ersten Erörterungstermin vor Gericht, dass „das Gehalt von Frau Rogg angemessen – auch im Branchenvergleich“. Dies zeige ein unabhängiges Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton vom Mai 2018, das sich auf Erhebungen vergleichbarer Gehälter bezieht und von der Wfbm in Auftrag gegeben worden war. Auch am heutigen Donnerstag ließ Reinold Spaniel über seine Anwälte und seinen Sprecher noch einmal erklären: „Es hat keinen Alleingang von Spaniel gegeben. Die Vertreter der Gesellschafter im Aufsichtsrat sowie der amtierende Oberbürgermeister waren über die strittigen Vorgänge informiert.“ Danach sei Reinold Spaniel der Wfbm unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu Schadensersatz verpflichtet. Er habe sich nicht bereichert und auch keinerlei Motiv für eine Schädigung der Wfbm.
Das Gericht prüft derzeit die erhobenen Vorwürfe und wird sodann über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.