Duisburg. Die Wirtschaftsbetriebe sammeln in Duisburg ab Montag wieder Laubsäcke ein. Die Abholtermine in den Stadtteilen in der Übersicht.
Die Wirtschaftsbetriebe (WBD) starten am Montag, 18. Oktober, in Duisburg mit der Laubsammlung. Laubsäcke werden dann bis zum 4. Dezember zu wöchentlich festen Abholtermin in der Zeit von 6 bis 22 Uhr eingesammelt.
Wichtig: Für die Laubsammlung können handelsübliche Müllsäcke genutzt werden. Sie sollen möglichst offen und durchsichtig sein. Säcke, die Grünschnitt und Hausmüll enthalten, nehmen die Wirtschaftsbetriebe nicht mit.
Die Termine für die Laubabholung in Duisburg in der Übersicht
- Montags: Röttgersbach, Untermeiderich, Fahrn, Wehofen, Baerl, Duissern, Mündelheim, Ehingen, Serm, Ungelsheim und Rahm; Eine Ausnahme: Wegen des Feiertages wird die Abholung vom Mo., 1. November, auf Samstag, 30. Oktober verschoben.
- Dienstags: Alt-Walsum, Aldenrade, Obermarxloh, Mittelmeiderich, Buchholz, Hüttenheim, Huckingen, Rumeln-Kaldenhausen
- Mittwochs: Vierlinden, Obermeiderich, Alt-Hamborn, Ruhrort, Laar, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Wanheimerort, Wanheim, Angerhausen
- Donnerstags: Overbruch, Alt-Homberg, Neumühl, Hochfeld, Wedau, Bissingheim, Bergheim, Winkelhausen, Asterlagen, Oestrum
- Freitags: Hochheide, Marxloh, Bruckhausen, Beeck, Beckerwerth, Großenbaum, Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Friemersheim
- Samstags: Kaßlerfeld, Neuenkamp, Altstadt, Dellviertel
Seit zwei Jahren werden außerdem in einzelnen Straßen in allen Stadtteilen zusätzlich 1100 Laubkörbe aufgestellt. Diese Körbe aus Metallgitter sollen eine alternative Sammelmöglichkeit für das Laub sein. So sollen Stück für Stück die umweltschädlichen Kunststoffsäcke ersetzt werden.
Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe sind in den kommenden Wochen zudem mit Laubsaugfahrzeugen und Laubblasgeräten im Einsatz.
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Es besteht auch die Möglichkeit, Laub kostenfrei an den vier Recyclinghöfen im Stadtgebiet anzuliefern. Nähere Informationen erhalten Bürger am WBD-Infotelefon unter der Rufnummer 0203 283 300 0 und unter www.wb-duisburg.de.
Eine Erinnerung: Für die Beseitigung des Laubs ist derjenige verantwortlich, der auch für die Reinigung der Flächen zuständig ist. Ein Beispiel: Ist der Anwohner für die Gehwegreinigung verantwortlich, muss er somit ebenfalls für die Laubbeseitigung sorgen – auch wenn die Blätter von einem „städtischen“ Bäume kommen. Laub darf auf keinen Fall in den Rinnstein gekehrt werden, da sonst die Gullys verstopfen, warnen die Wirtschaftsbetriebe.