Duisburg. Die Neuberechnung von Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) ging nach Ansicht von drei Bürgern zu Lasten der Gebührenzahler.

Über 40 Millionen Euro zahlten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) aus 2015 wegen überhöhter Müllgebühren für die Jahre 2012 bis 2017 an die Bürger zurück. Doch auch die Neuberechnung der Gebühren sei zu Lasten der Gebührenzahler fehlerhaft, glauben drei Bürger, die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen. Nun haben die WBD die Gebührenbescheide der Kläger für das beklagte Jahr 2012 aufgehoben und damit das Verfahren vorerst beendet. Ein Schuldeingeständnis sei das aber keinesfalls, betont WBD-Vorstand Thomas Patermann: „Dies ist der ökonomisch gebotene Weg, um unnötige Kosten für die Gebührenzahler zu vermeiden.“

Kläger: Auch Neuberechnung der Wirtschaftsbetriebe fehlerhaft und rechtswidrig

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Fehlerhaft und rechtswidrig sei auch die Neuberechnung, versucht ein Kläger in einem 16-seitigen Schriftsatz zu belegen: Die neue Grundgebühr sei nicht korrekt berechnet, die Verbrennungsentgelte „willkürlich ermittelt“ worden. So genannte „Vorhaltekosten“ für freie Kapazitäten in der Müllverbrennungsanlage Oberhausen (GMVA), die Duisburg mit anderen Städten und dem Remondis-Konzern betreibt, dürften nicht in der kommunalen Gebührenberechnung angesetzt werden. Gewinne aus der Beteiligung am GMVA-Betrieb müssten außerdem zur Entlastung der Bürger in den Gebührenhaushalt fließen und dürften nicht an die Stadt abgeführt werden.

Damit, so der Kläger, hätten die WBD Hinweise und Vorgaben des OVG-Urteils und anderer Gerichte außer acht gelassen.

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WBD-Vorstand: Vorwürfen fehlt die Substanz

All das sei nicht zutreffend, versichert hingegen der WBD-Vorstand. Als vor fünf Jahren die Neuberechnung fällig wurde, haben man dazu nicht nur ein Gutachten in Auftrag gegeben, sondern das Zahlenwerk auch für die Folgejahre – wie vom Gericht gefordert – stets von der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung auf Korrektheit prüfen lassen. „Es hat keine Beanstandungen gegeben. Diese unabhängigen Fachleute haben uns vorgegeben, genau diesen Preis anzuwenden. Was sollen wir also sonst noch machen?“, fragt sich Thomas Patermann, ob die erneute Klage „vielleicht ein wenig substanzlos ist“.

Kein Geld für die Widerlegung falscher Behauptungen

Die WBD hätten das Verfahren durch die Rücknahme der Kläger-Bescheide also keinesfalls beendet, weil sie eine erneute juristische Niederlage und weitere Rückzahlungen in Millionenhöhe fürchten. Die gesamte Kalkulation sei auch mit externen Fachleuten „bis zum Exzess“ auf Korrektheit geprüft worden. „Nach unserer festen Überzeugung hätten wir die Verfahren gewonnen“, betont der Vorstand. Der finanzielle Aufwand – erhebliche Anwaltskosten bis zu einer erneuten OVG-Entscheidung nicht vor 2022 – stehe aber in keinem Verhältnis zu den eingenommenen Gebühren: „Warum sollen wir Geld ausgeben, um offensichtlich falsche Behauptungen zu widerlegen?“

Die WBD gehen dennoch davon aus, dass der juristische Streit nunmehr beendet ist. „Die Verfahren ab 2021 würden selbstverständlich geführt, da es sich dann um aktuelle Fälle handelt, bei denen die Verfahrenskosten dann auch geringer sind“, so Thomas Patermann, „eine Aufhebung von Gebührenbescheiden analog zu den Altfällen ist ausgeschlossen.“