Duisburg. Ein Duo stand in Duisburg vor Gericht. Die Männer gehörten zu einer Verbrecher-Gruppe, die die Volksbank Rhein-Ruhr um 630.000 Euro betrog.

Mit Blitzaktionen betrog eine Verbrecher-Gruppe die Volksbank Rhein-Ruhr im März 2020 um 630.000 Euro. Was die Kriminellen ausnutzen: Die Hausbank desjenigen, dem ein SEPA-Mandat erteilt wird, tut bei der Einziehung sofort so, als sei das Geld bereits da. Nur, dass es im vorliegenden Fall nicht einmal die Schuldner gab, von denen insgesamt 1,6 Millionen Euro eingezogen wurden.

Zwei der Beteiligten wurden nun von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz wegen Beihilfe zu Gefängnisstrafen verurteilt. Ein 38 Jahre alter Franzose muss für dreieinhalb Jahre, ein 49-jähriger Mann aus Solingen für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Sie waren Geschäftsführer und Prokurist eines in Duisburg ansässigen Unternehmens gewesen, das offenbar nur für die Betrügereien gegründet worden war.

Strohmänner führten Duisburger Firma nur auf dem Papier

Beiden Männern war von den eigentlichen Drahtziehern ein monatliches Einkommen von bis zu 5000 Euro versprochen worden. Nichts qualifizierte den Fliesenleger und den Auslieferungsfahrer zur Führung einer Firma. Aber das sollten sie offensichtlich auch nicht. Es reichte, dass sie ihre Namen hergaben und zum Beispiel ein Firmenkonto einrichteten, ohne das der Plan nicht funktioniert hätte.

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Alles weitere übernahmen andere: An nur drei Tagen wurden im März 2020 unzählige Lastschriften eingezogen. Als auffiel, dass es die Firmen, die dem Duisburger Unternehmen da angeblich etwas zahlten, gar nicht gab, waren schon mehr als 600.000 Euro auf andere Konten umverteilt und verschwunden.

Angeklagte beteuerten bis zuletzt, sie hätten von nichts gewusst

Die Beteuerung der Angeklagten, sie hätten doch keine Ahnung gehabt, dass es um Betrug ging, sah die Wirtschaftskammer nach neuntägiger Hauptverhandlung als reine Schutzbehauptung an. Wer dringend Geld benötige und dann unter fragwürdigen Umständen ohne jede Qualifikation Chef einer Firma werde, müsse davon ausgehen, dass irgendetwas nicht stimme. Zumal das Duisburger Unternehmen angeblich mit Autos und Fliesen handelte. Doch alles, was es gab, war ein Büro in Hochfeld.

Was die Angeklagten vielleicht noch härter treffen wird als die Haftstrafe, sind die wirtschaftlichen Folgen. Die Strafgerichtsbarkeit tut sich inzwischen deutlich leichter als noch vor einigen Jahren damit, die Beute aus kriminellen Taten zurück zu fordern. Und so ordnete das Gericht gegen den 38-Jährigen einen Wertersatzverfall in Höhe von 200.000 Euro an. Der Mitangeklagte muss nur 13.000 Euro aufbringen.