Duisburg. Fünf in Duisburg lebende Rumänen schlugen mit Eisenstangen auf einen Landsmann ein. Warum sie ihn attackierten und wie das Gericht urteilte.

Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Doch nach 13 Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht fünf in Duisburg lebende Rumänen lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen zwischen drei und vier Jahren. Am frühen Morgen des 12. August 2020 hatten sie einen jungen Mann an der Bergstraße in Untermeiderich überfallen. Sie hatten mit Eisenstangen und Holzknüppeln zugeschlagen.

Doch einen Tötungsvorsatz konnte die Strafkammer am Ende des bereits im Mai begonnenen Prozesses höchstens für den Beginn der Tat annehmen. Als einer der Angeklagten die anderen mit den Worten „Hört auf, bevor der ganz tot ist“ zum Aufhören aufforderte, flüchteten die Männer. Juristen nennen das einen strafbefreienden Rücktritt.

Vorgeschichte der Tat in Duisburg begann in Rumänien

Die Vorgeschichte des brutalen Überfalls, bei dem der Geschädigte schwere Prellungen, Schnittwunden und eine Stichwunde an der Hüfte erlitt, begann offenbar bereits vor einiger Zeit in Rumänien. Seine Familie soll eine Art Dorf-Mafia gewesen sein. Einer der Angeklagten, mehrere Verwandte und Bekannte wurden erpresst und verletzt.

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Die Strafen der rumänischen Justiz fielen eher bescheiden aus. Und die Übergriffe setzten sich in Deutschland fort. Auch hier waren Mitglieder der Familie der Angeklagten bedroht worden.

Die fünf Männer hatten den Entschluss gefasst, sich zu wehren und dem Geschädigten einen Denkzettel zu verpassen. Treibende Kraft war dabei der älteste Angeklagte, der auch die höchste Strafe erhielt.

Angeklagte legten Geständnisse ab

Die Angeklagten legten im Laufe des langen Prozesses ein Geständnis ab. Der letzte noch am letzten Verhandlungstag. Die Unterschiede in der Länge der Strafen erklärten sich aus der unterschiedlichen Intensität, mit der die Angeklagten an der Tat beteiligt gewesen waren. Die unterschiedliche Qualität der Geständnisse spielte ebenso eine Rolle wie der unterschiedliche Inhalt der Vorstrafenregister.

Nach der Tat waren alle fünf Männer nach Rumänien geflüchtet. Vor etwas mehr als einem Jahr waren sie in Bukarest festgenommen und nach zehn Wochen nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Polizei Duisburg hatte mit Fotos nach ihnen gefahndet.

Ungewöhnlich: Einer der Angeklagten war zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und damit noch Heranwachsender. Da er jedoch eine eigene Familie gegründet hat und sie – bis zur Tat – durch eine ordentliche Berufstätigkeit ernährte, stellte das Gericht ihn einem Erwachsenen gleich und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft.