Duisburg. Mehrfach ließ ein Duisburger (42) seine Wut und seinen Frust an seiner Freundin aus. Ohne Alkohol und Drogen wären die Taten so kaum passiert.
Die Beziehung eines Duisburgers, 42, mit seiner drei Jahre älteren Freundin tat niemanden gut. Darin waren sich die an einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht beteiligten Juristen am Ende einig. Immer wieder war es zu Streitigkeiten und gewalttätigen Übergriffen des Angeklagten gekommen. Trauriger Höhepunkt: Er schlug mit einem Staubsaugerrohr auf die 45-Jährige ein.
In einer Therapieeinrichtung hatten sich der gelernte Dachdecker und die Verkäuferin 2019 kennen gelernt. Unmittelbar danach zogen sie zusammen in eine kleine Wohnung in Ruhrort. Doch die Probleme wurden größer statt kleiner. Er verlor seinen Job, erlitt einen Rückfall in die Drogen- und Alkoholsucht. Auch die Frau konnte die Streitigkeiten, zu denen es immer häufiger kam, bald nicht mehr nüchtern ertragen.
Nicht einmal die Anwesenheit von Polizisten konnte Duisburger stoppen
Die Anklage listete drei Tatkomplexe zwischen September 2019 und März 2020 auf. Der Angeklagte hatte seine Lebensgefährtin immer wieder geschlagen und übel beleidigt. Nicht einmal die Anwesenheit von Polizisten konnte die erstaunlich kreativen verbalen Auswüchse des 42-Jährigen stoppen.
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Und obwohl die Beamten ihn der Wohnung verwiesen, kehrte der Angeklagte nur Stunden später zurück, zerlegte Teile des Mobiliars und ging erneut auf die Frau los. Diesmal nahm ihn die Polizei mit ins Gewahrsam. Unterwegs versuchte der 42-Jährige, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Das machte die weitere Fahrt für den Angeklagten und den Polizisten unbequem: Der Beamte musste zwecks Vermeidung von Wiederholungen den Kopf des Fahrgastes unablässig gegen die Seitenscheibe drücken.
Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab
Das alles hatte der 42-Jährige bereits zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. „In Wirklichkeit ist natürlich noch viel mehr passiert. Und ich war nicht allein streitsüchtig und gewalttätig“, so der Angeklagte. An Einzelheiten könne er sich deshalb und wegen der Mengen an Alkohol und Drogen, die er meist intus hatte, aber nicht mehr erinnern.
Zeugenaussagen ließen allerdings wenig Zweifel daran, dass die meisten Vorwürfe aus der Anklage sich genau so zugetragen hatten. Aufgrund der Vielzahl von Taten über einen verhältnismäßig langen Zeitraum und einschlägiger Vorstrafen verurteilte das Schöffengericht den Ruhrorter zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Allerdings erteilten die Richter ihre Zustimmung zur Zurückstellung der Strafe zugunsten einer Therapie, um die sich der Angeklagte derzeit bemüht. Denn auch darin waren sich die Juristen einig: Ohne Drogen und Alkohol wäre es vermutlich wohl erst gar nicht zu den Taten gekommen.