Duisburg. Die AfD darf am Samstag nun doch keinen Wahlkampf im Volkspark Rheinhausen machen. Wie das OVG dies erklärt und wie die AfD Duisburg reagiert.

Die AfD Duisburg darf ihr „Sommerfest“ am Samstag nun doch nicht im Volkspark Rheinhausen veranstalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster am Donnerstag unanfechtbar entschieden und am Abend mitgeteilt. Eine Woche zuvor war das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch zum Schluss gekommen, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) der AfD die unter städtischer Verwaltung stehende Grünfläche für deren Wahlkampfveranstaltung am 11. September überlassen müssten. Mit juristischen Mitteln hatte sich für den Kreisverband der umstrittene AfD-NRW-VizeMatthias Helferich eingesetzt: Der jüngst durch die „Nazi-Affäre“ aufgefallene Dortmunder Anwalt – er hatte sich in einem Facebook-Chat 2017 unter anderem als „das freundliche gesicht des ns“ bezeichnet – sollte in Rheinhausen als Redner auftreten.

Daraus wird nun jedoch nichts: Zwei Tage vor der Wahlkampf-Veranstaltung hat das OVG in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei verlangte, die städtischen WBD müssten ihr einen Teil des Volksparks zur Verfügung stellen.

OVG Münster: Darum darf die AfD den Volkspark Rheinhausen nicht für ihre Wahlkampfveranstaltung nutzen

Das Archivbild zeigt eine Aufführung beim Parkfest der SPD im Volkspark Rheinhausen im Jahr 2018.
Das Archivbild zeigt eine Aufführung beim Parkfest der SPD im Volkspark Rheinhausen im Jahr 2018. © FUNKE Foto Services | Oleksandr Voskresenskyi

Der 15. Senat folgte, anders als das Düsseldorfer Gericht, nicht der AfD-Argumentation, sie habe einen Nutzungsanspruch, weil der SPD-Ortsverein den Park in der Vergangenheit für sein jährliches Parkfest nutzen durfte. Das Gericht in Münster verwies zwar ebenfalls auf den „Gleichbehandlungsanspruch anderer Parteien“ durch die „bisherige Vergabepraxis“ gegenüber politischen Parteien.

Heißt also: Die Wirtschaftsbetriebe müssen alle Parteien gleich behandeln. Für eine andere „Vergabeentscheidung“ der Stadttochter müssen darum „sachliche Gründe“ vorliegen – und dies sei bei der umstrittenen AfD-Wahlkampfveranstaltung auch der Fall, urteilt das OVG.

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Denn das von der SPD seit Jahrzehnten veranstaltete „Parkfest“ habe „mit einem breiten Angebot in erster Linie unterhaltenden Charakter nach Art eines Bürgerfestes“. Die Parkfeste der Sozialdemokraten fügten sich „mit ihrer musikalischen Ausrichtung“ in den „Erholungs- und Freizeitcharakter einer öffentlichen Parkanlage ein“. Die für Samstag von der AfD geplante „Wahlkampfveranstaltung“ dagegen habe „ein deutlich anderes Gepräge, bei dem Elemente der Freizeit und Unterhaltung nur untergeordnet zum Tragen kommen“.

Gericht: AfD-Veranstaltung ist ausschließlich Parteipolitik und Wahlwerbung gewidmet

Das macht der Senat an den Angaben des AfD-Kreisverbandes fest. Demnach stehe „ein nahezu zweistündiger Block am Anfang des Programms, der mit dem Auftritt mehrerer Redner und der Vorstellung von Kandidaten ausschließlich der (örtlichen) Parteipolitik und Wahlwerbung gewidmet ist“. Auch später seien „nennenswerte unterhaltende Elemente nicht vorgesehen“, erklärt das Gericht.

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Dass die Rechtspartei in Rheinhausen auch „Hüpfburg, Getränkewagen, Grill, Clown, Kinderschminken“ anbieten wollte, habe laut OVG NRW lediglich „den Charakter eines die Parteiwerbung ergänzenden Beiwerks“, vor allem für Kinder und Jugendliche. Wahlkampf statt Unterhaltung/Erholung – dieser Unterschied also rechtfertigt laut Gericht die Absage an die AfD.

AfD-Kreissprecher: „antidemokratische Zustände“

Nachdem Duisburgs Kreissprecher Andreas Laasch und Rechtsanwalt Matthias Helferich vor wenigen Tagen die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes auf Facebook gefeiert hatten, kritisierte Laasch im sozialen Netzwerk nun den Beschluss als Ausdruck „antidemokratischer Zustände in unserem Land“.

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Der Duisburger Bundestagskandidat Sascha Lensing erklärte, der AfD-Kreisverband werte das Urteil als „grobe Benachteiligung im Wahlkampf“ und beklagt: „Auch sonst wird uns durch die Stadt Duisburg bzw. durch deren Verwaltung der Zugang zu Hallen und Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen oder Kreisparteitage in Duisburg verwehrt.“

AfD-Politiker der Parteirechten als Redner eingeladen

Zumindest als Statement nach innen und außen darf gewertet werden, dass der Duisburger Kreisverband zu seinem Sommerfest zwei auch AfD-intern umstrittene Politiker der Parteirechten eingeladen hatte, nachdem Mitglieder im Vorjahr der Duisburger Parteispitze öffentlich Extremismus-Vorwürfe gemacht hatten:

Auf der Rednerliste stand so auch der Essener AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter, der 2017 durch die „WhatsApp-Affäre“ auffiel: Er hatte Bilder verschickt, die den Nationalsozialismus verherrlichen, unter anderem von Hitler.

Den Diktator bezeichnete Matthias Helferich wiederum in einer Chat-Nachricht 2017 als „führer“. Der Dortmunder erwähnte in seinen nicht-öffentlichen Facebook-Nachrichten auch Kontakte in die Neonazi-Szene, sein bürgerliches Image pflege er nur zum Schein. Parteichef Jörg Meuthen konnte Helferichs Parteiausschluss im AfD-Bundesvorstand nicht herbeiführen. Stattdessen soll dieser zwei Jahre lang kein Parteiamt mehr wahrnehmen dürfen.https://www.waz.de/staedte/duisburg/bundestagswahl-2021-in-duisburg-das-muessen-sie-wissen-id232935445.html