Duisburg. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg müssen der AfD im Rheinhauser Volkspark eine Fläche für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung stellen.

Der AFD-Kreisverband Duisburg darf den Volkspark in Rheinhausen am Samstag, 11. September, für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen. Das hat am Donnerstagmittag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Zuvor hatte die Partei einen Eilantrag gegen Entscheidung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg eingereicht, der AfD keine Fläche in dem Park zur Verfügung zu stellen.

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Diese Entscheidung kippte nun die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts. In der Begründung erläuterte die Kammer, dass die Wirtschaftsbetriebe als Anstalt öffentlichen Rechts zum Bereitstellen einer Fläche verpflichtet seien, da sie auch dem SPD-Ortsverein Rheinhausen jährlich im Juli für ein Parkfest einen Bereich bereitstelle. „Dadurch entsteht ein Gleichbehandlungsanspruch für allle Parteien“, heißt es in einer Mitteilung aus Düsseldorf.

AFD-Veranstaltung in Duisburg: Wirtschaftsbetriebe können Beschwerde einreichen

Die Wirtschaftsbetriebe hatten noch eingebracht, dass es sich bei dem Parkfest um eine Freizeitveranstaltung ohne politischen Charakter handle. Dem entgegnete das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil. Veranstaltungen von Parteien wohne stets ein gewisser wahlwerbender Charakter inne, selbst wenn ein Volksfestformat im Vordergrund stehe. Auch Freizeitveranstaltungen dienten dazu, die Partei in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rufen und Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen, erklärte die Kammer.

Gegen den Beschluss können die Wirtschaftsbetriebe noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.