„Weißer Riese“ Duisburg: Illegale Drohnen bei der Sprengung
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Duisburg. Insgesamt 34 unangemeldete Drohnen waren während der Hochhaussprengung in Hochheide in der Luft. Den Besitzern drohen Bußgeldverfahren.
Bei der Sprengung des zweiten „Weißen Riesen“ am vergangenen Sonntag in Hochheide hat die überörtliche Luftaufsicht 34 unangemeldete Drohnen registriert. Das bestätigt die Stadt Duisburg auf Anfrage dieser Redaktion. „Wir wissen von drei Piloten, die direkt geortet und quasi in Aktion ertappt werden konnten, was für ein Bußgeldverfahren ausschlaggebend ist“, sagt Stadtsprecher Maximilian Böttner. Eingeleitet werden die Verfahren von der Bezirksregierung Düsseldorf.
Dort bestätigt man die Verstöße. „Dies betraf in erster Linie den Betrieb über oder in der Nähe von unbeteiligten Personen und Menschenansammlungen“, heißt es. Am Tag der Sprengung gab es vor Ort Kontrollen durch die überörtliche Luftaufsicht, den erwischten Besitzern droht nun ein Geldstrafe. Der Einsatz der Drohnen stelle eine „Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, erklärt Bezirksregierungssprecherin Beatrix Van Vlodrop.
Drohnen bei der Sprengung in Duisburg: Wann eine Genehmigung erforderlich ist
Drohnenflüge müssen nicht per se angemeldet werden. „Es wird zwischen drei Betriebskategorien unterschieden“, sagt die Sprecherin. Bei der Kategorie „offen“ können Drohnen ohne luftverkehrsrechtliche Genehmigung starten, eine Anmeldung einzelner Flüge sei nicht erforderlich. „Falls der Betrieb nicht mehr in die offene Kategorie fällt, wäre eine Genehmigung für die spezielle Kategorie entsprechend der EU-Verordnung beim Luftfahrt-Bundesamt zu beantragen.“
Die Sprengung des Weißen Riesen in Duisburg-Hochheide
Drohnen in Hochheide: Warum sie gefährlich sein können
Der Einsatz von nicht angemeldeten Drohnen bei der Sprengung hätte gefährlich enden können. „Drohnen bewegen sich im Luftraum zusammen mit anderen unbemannten und bemannten Luftfahrzeugen, was bei Kollisionen zu Flugunfällen, im schlimmsten Fall zum Absturz führen kann. Die Gefahr besteht wie im vorliegenden Fall insbesondere auch für im Einsatz befindliche Hubschrauber von Polizei und Rettungsdiensten, wenn sich diese in gleicher Höhe wie Drohnen befinden“, erklärt die Sprecherin. Zusätzlich bestehe eine Gefahr für Unbeteiligte, wenn Drohnen-Steuerer die Kontrolle über ihre Drohnen verlieren.
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