Duisburg. Einzelhandel, Gastro, Sport, Hochzeiten und Partys: In Duisburg gelten ab Montag die strengeren Corona-Regeln der Inzidenzstufe 2.

In Duisburg gelten ab Montagmorgen neue Corona-Regeln. Die Stadt ist im Stufenplan der Corona-Schutzverordnung NRW in die Inzidenzstufe 2 abgerutscht (wir berichteten). Damit greifen Verschärfungen, die diesmal im Alltag deutlich spürbar sind.

Grundlage für die Rückstufung sind die steigenden Infektionszahlen in Duisburg. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner angibt, kletterte innerhalb von nur zwei Wochen von 23,7 auf 51,7. Die Zahl der aktiven Fälle liegt wieder deutlich über der 300er-Marke.

Da das RKI vom 8. Juli bis 14. August acht Mal in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz über der 35er-Marke übermittelte, erfolgt nun die Rückstufung.

Mit Blick auf die Corona-Regeln wichtig zu wissen: Vollständig Geimpfte und Genesene sind laut Corona-Schutzverordnung mit negativ Getesteten gleich gestellt. Ein negativer Corona-Schnelltest von einer offiziellen Stelle ist in Duisburg 48 Stunden gültig, da die Inzidenz unter der 100er-Marke liegt. Schnelltest-Terminbuchungen sind unter anderem unter du-testet.de buchbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

Duisburg in der Inzidenzstufe 2: Die Regeln im Überblick

In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung für die Inzidenzstufe 2:

Kontaktbeschränkungen: Für Geimpfte und Genese gelten keine Kontaktbeschränkungen. Für alle anderen gilt: Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus drei Haushalten ohne Personenbeschränkungen erlaubt.

Maskenpflicht: Es gilt weiter eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Und zwar nicht nur im Öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern etwa auch in Gaststätten, Museen, Zoos, bei Gottesdiensten, Versammlungen und bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen. Verpflichtend muss auch in Duisburg dann mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

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Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmeter. Ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt: eine Person pro 20 qm.

Gastronomie: Die Außengastronomie kann weiter ohne negative Testnachweise besucht werden. Für die Innengastronomie gilt nun eine Test- und Platzpflicht. Kantinen dürfen öffnen, für Betriebsangehörige auch ohne negative Testnachweise.

Die Außengastronomie darf in Duisburg weiter ohne Beschränkungen öffnen. Innen gilt jedoch wieder eine Testpflicht.
Die Außengastronomie darf in Duisburg weiter ohne Beschränkungen öffnen. Innen gilt jedoch wieder eine Testpflicht. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Sport: Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen zulässig. Hochintensives Ausdauertraining (zum Beispiel Indoor-Cycling) ist nicht erlaubt. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, gegebenenfalls nach Schachbrettmuster, vorliegen.

Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, es besteht Testpflicht. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind erlaubt.

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Freizeit: Die Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt. Da die Landesinzidenz unter 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit negativem Test und Personenbegrenzung öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen aus dem gleichen Grund ebenfalls möglich.

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen erlaubt. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit. Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Partys: Sind in der Inzidenzstufe 2 verboten.

Hochzeiten: Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte am 12. August darauf hingewiesen, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme ermöglicht werden können. Auf Tanz und Musik muss nicht verzichtet werden.

Tourismus: Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist weiter erlaubt.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Tests vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte im Freien mit Personenbegrenzung sind zulässig. Mit negativen Testnachweisen sind auch Kirmeselemente erlaubt.

>>Was ist mit großen Festveranstaltungen?

  • Große Feste wie Schützenfeste und Stadtfeste sind laut Corona-Schutzverordnung nun nicht erlaubt.
  • Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW gilt bis Donnerstag, 19. August. Ob sie verlängert oder geändert wir, ist noch unklar.