Duisburg. Prozessbeginn: Mit größeren Mengen Drogen soll ein Duisburger (27) gehandelt und sich an einem wehrlosen Mädchen (15) vergangen haben.
Mit größeren Mengen Drogen soll ein 27-jähriger Duisburger zwischen Januar und August 2020 gehandelt haben. Und er soll sich an einer 15-Jährigen vergangen haben, die sich in der Nacht zum 1. August 2020 in einer von ihm genutzten Wohnung in Homberg befunden haben soll. Zu Prozessbeginn kündigte die Verteidigung an, der Angeklagte wolle sich zu diesen Vorwürfen nicht äußern.
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Der 27-Jährige soll Teil einer Tätergruppierung gewesen sein, die in großem Stil mit Drogen handelte. Bei der Durchsuchung einer Wohnung an der Wanheimer Straße in Duisburg-Hochfeld waren am 7. Januar 2020 1,3 Kilo Marihuana und 80 Gramm Kokain gefunden worden. Auf der Verpackung des Marihuanas soll ein Fingerabdruck des Angeklagten gefunden worden sein.
Drogenhändler sollen zur Tarnung Monteur-Wohnungen genutzt haben
Die Tätergruppierung soll, um ihre Aktivitäten zu verschleiern, verstärkt so genannte Monteur-Wohnungen angemietet haben. Darunter auch eine an der Ottostraße, in der der Angeklagte ebenfalls mit Drogen gehandelt haben soll. Zuletzt waren dort 23 Gramm Marihuana und diverse gefährliche Gegenstände, darunter auch eine Schreckschusspistole gefunden worden.
Wenige Tage zuvor soll sich eine 15-Jährige in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten haben. Nach dem Genuss eines Getränks soll sich die Jugendliche benommen gefühlt haben. Sie, schlief schließlich. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihr „eine Substanz“ sprich K.o.-Tropfen verabreicht wurden.
Duisburgerin konnte sich gegen die Zudringlichkeiten nicht wehren
Als sie in den frühen Morgenstunden erwachte, soll sich der 27-Jährige an ihr vergangen haben. Das Mädchen soll so benommen gewesen sein, dass es sich gegen die Vergewaltigung nicht wehren konnte. Der Angeklagte soll sie dabei so kräftig festgehalten haben, dass die Geschädigte schmerzhafte Hämatome erlitt.
Unter dem Eindruck der Gewalttat soll sie sich auch nicht gewehrt haben, als der Mann sie dazu aufforderte, sie bei einer Fahrt nach Moers zu begleiten. Er soll sie außerdem dazu gezwungen haben, den Tatort zu säubern. Für das Verfahren sind bis Anfang August drei weitere Sitzungstage vorgesehen.