Duisburg. Wegen Vergewaltigung stand ein Duisburger (59) vor Gericht. Doch der Angeklagte und alle männlichen Zeugen schilderten etwas anderes.
Nach einer Party soll ein Duisburger (59) in der Nacht zum 13. Mai 2018 in Meiderich eine Frau (45) sexuell missbraucht haben, die in seiner Wohnung übernachtete. Wegen Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person stand er nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Doch das zweitägige Verfahren ließ zu viele Fragen offen.
Die Geschädigte, die so wie andere Gäste reichlich Alkohol getrunken haben soll, soll erst nach der vorgeworfenen Vergewaltigung wach geworden sein. Doch der Angeklagte hatte von Anfang an eine ganz andere Version geschildert: „Ich habe keinen sexuellen Kontakt zu ihr gehabt. Ich war nur sauer, weil sie aus meiner Wohnung ein Bordell gemacht hat.“
Drei Duisburger widersprachen den Angaben der Hauptbelastungszeugin
Die Zeugin hatte ihre Aussage noch am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht. So viel wurde am Ende der Beweisaufnahme allerdings bekannt: Sie hatte im Zeugenstand jeden freiwilligen sexuellen Kontakt am Tatabend bestritten. Und sie habe auch niemanden zum Sex animiert.
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Doch die Aussagen von drei Zeugen ließen das zumindest zweifelhaft erscheinen: „Ich hatte Sex mit ihr“, behauptete ein 44-jähriger Duisburger. Zuvor habe die Frau einen Striptease gemacht und sei ohne Hose herumgelaufen. „Ich habe ihr hinterher 100 Euro gegeben.“ Auch zwei andere Männer bestätigten, dass die 45-Jährige sich „an jeden herangemacht habe“ und nur leicht bekleidet im Wohnzimmer herumgetanzt sei.
Der Alkohol hatte viele Details ausgelöscht
All zu viele Details wussten die Männer angesichts der Mengen von Alkohol, die am Tatabend konsumiert worden waren, jedoch nicht mehr zu berichten. Ein 37-Jähriger, der zuvor „etwa zwei Tage lang“ mit der Hauptbelastungszeugin zusammen gewesen war, hatte sich nach eigener Darstellung über deren aufreizendes Verhalten geärgert und sei irgendwann gegangen. „Ich weiß nur noch, dass sie Streit mit dem Angeklagten hatte. Und ich habe hinterher gehört, dass sie Sex mit einem anderen Gast hatte.“
Der Angeklagte und zwei Zeugen berichteten übereinstimmend, dass die 45-Jährige sie noch geraume Zeit nach der angeblichen Tat durch nächtliche Anrufe belästigt habe. „Sie hat mich bedroht und wollte, dass ich zu ihren Gunsten aussagen“, so einer der Männer.
Für das Schöffengericht gab es zuletzt zu viele Zweifel. Und dem ehernen rechtlichen Grundsatz folgend, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden müsse, wurde der 59-Jährige auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.