Duisburg. Wegen Drogenhandels und Körperverletzung stand ein Duisburger (36) vor dem Landgericht. Neben Drogen trieb ihn auch die Eifersucht um.

Nicht nur wegen Drogenhandels stand ein 36-jähriger Neudorfer jetzt vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Auch eine ziemlich brutale Körperverletzung war angeklagt: Am 9. Juni 2020 hatte er in Wanheimerort seine 33-jährige Freundin so heftig geschlagen, dass ihr Ohr einriss. Die Eifersucht hatte den Angeklagten sogar vergessen lassen, dass die Frau zu diesem Zeitpunkt schwanger war.

Bei zwei Wohnungsdurchsuchungen im Sommer 2020 waren zudem insgesamt rund zweieinhalb Kilo Marihuana, Amphetamin und Ecstasy in der Wohnung des 36-Jährigen gefunden worden. Die Anklage ging von weit größeren Drogen-Verstößen aus: Zwischen März 2019 und seiner Festnahme im September 2020 soll der Mann mehr als ein Dutzend Kilo Drogen angekauft und erhebliche Teile davon an Stammkunden verkauft haben.

Angaben des Hauptbelastungszeugen waren wenig belastbar

Die Vorwürfe in der Anklage beruhten denn auch hauptsächlich auf der Aussage eines solchen Stammkunden. Der hatte nach seiner Festnahme nicht nur Angaben zu eigenen Drogenvergehen gemacht, sondern auch andere Personen belastet. Doch im Zeugenstand erwiesen sich die Behauptungen als wenig belastbar.

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Dem Angeklagten konnten daher nach zwei Verhandlungstagen nur die bei den beiden Wohnungsdurchsuchungen gefundenen Drogenmengen zur Last gelegt werden. Und natürlich die Körperverletzung, die der 36-Jährige rückhaltlos gestanden hatte. „Ich war eifersüchtig, wir hatten Streit, und ich habe ihr auch eine Beule in ihr Auto getreten.“

Die geschlagene Freundin des Angeklagten ist inzwischen seine Verlobte

Was ihm die Lebensgefährtin, die inzwischen mit dem Angeklagten verlobt ist, nur noch bedingt übel nahm. „Inzwischen klappt die Beziehung prima. Er kümmert sich sehr viel um unser Kind. Und vor allem hat er aufgehört zu trinken und Drogen zu konsumieren.“

Das Landgericht verurteilte den 36-Jährigen am Ende zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe. Angesichts der Vorstrafen des Neudorfers war es nicht möglich gewesen, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.