Duisburg. Der Flüchtling hoffte auf einen Job – stattdessen ließ ihn ein Betrüger Handy-Verträge unterschreiben. Urteil des Amtsgericht Duisburg: Betrug.
Ein 50-jähriger Duisburger fiel auf den dreisten Betrug eines Bekannten herein: Der 45-Jährige machte ihm erfolgreich vor, er wolle ihn als Mini-Jobber beschäftigen. Tatsächlich unterschrieb der Geschädigte, der kaum Deutsch kann, einen Handy-Vertrag nach dem anderen. Wegen Betruges stand der dreiste Betrüger nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Handys hatte der 45-Jährige nach dem Besuch diverser Telefon-Läden in Duisburg und Oberhausen an sich genommen. Er verkaufte die hochwertigen Geräte für 3600 Euro. Für seine Mitwirkung sah der Geschädigte keinen Cent, muss dafür aber nun ein halbes Jahr Handy-Verträge bezahlen.
Duisburger Opfer des Betrügers kam 2017 als Flüchtling nach Deutschland
Der Angeklagte bestritt das alles. Nein, es sei die von einem Mini-Job die Rede gewesen. Aber das habe nichts damit zu tun gehabt, dass er den Zeugen in mehrere Handy-Läden begleitete. „Er hat mich darum gebeten.“ Einen in seiner Wohnung gefundenen halb zerrissenen Arbeitsvertrag, auf dem er als Arbeitgeber und der Geschädigte als Arbeitnehmer aufgeführt waren, konnte er nicht erklären.
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Der 50-Jährige, der 2017 als Flüchtling nach Deutschland kam, hatte das Arbeitsangebot seines Landsmannes für eine große Chance gehalten. „Er hat gesagt, er vermittle Handy-Verträge an Kunden. Damit alles seine Ordnung habe, müsse ich in den Läden bestätigen, dass uns die Geräte ausgehändigt wurden.“ Also war der Zeuge mitgegangen, als es um die angebliche Abholung der Telefone ging, und unterschrieb brav. „Er hat die Geräte mitgenommen, weil die am selben Tag ausgeliefert werden sollten.“
Betrüger stand schon unter Bewährung – Haftstrafe verlängert sich
Einen zweiten Anklagekomplex konnte das Schöffengericht nicht weiter aufklären. Laut Anklage soll der Angeklagte eine Zeugin dazu gezwungen haben, ein Konto zu eröffnen, für das er Vollmacht hatte. Er soll damit gedroht haben, ihrer Familie zu berichten, dass man eine Affäre hatte. Als er auf die Weise auch noch 1000 Euro monatlich gefordert haben soll, ging die Frau zur Polizei.
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Vor Gericht ließ sie keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte sie belogen und ausgenutzt hatte. Aber ausgerechnet die strafrechtlich relevanten Details ließ sie – bewusst oder unbewusst – aus. Diese Anklagepunkte wurden eingestellt. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten reichten auch die sechs erschwindelten Telefone für eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Da er zur Tatzeit bereits unter Bewährung stand, wird sich sein Aufenthalt hinter Gittern voraussichtlich noch um mehr als ein Jahr verlängern.