Duisburg. 109.000 Euro ergaunerte ein Paar aus Duisburg mit seinem besonderen Geschäftsmodell: Außer Vorkasse geschah bei Abbrucharbeiten meist nichts.
Zwei Jahre lang – von August 2018 bis September 2020 – war ein Ehepaar aus Duisburg mit seinem Geschäftsmodell recht erfolgreich. Man riss sich auf Internet-Plattformen um Aufträge für Abbrucharbeiten und Entrümpelungen und kassierte einen ordentlichen Vorschuss. Dann geschah allerdings meist nichts mehr. In einigen Fällen wurden immerhin Subunternehmer beauftragt, die die Arbeit aber meist schnell wieder einstellten, weil sie nie bezahlt wurden.
109.000 Euro strich das Paar, das inzwischen in Trennung lebt, auf diese Weise ein. Geld, das die beiden Angeklagten nun als so genannten „Wertersatzverfall“ erst einmal an den Staat zurückzahlen müssen. Besonders einsichtig hatten sich die Angeklagten während des mehrtägigen Prozesses vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht gegeben.
Duisburger gab Angebote unter immer neuen Namen ab
Der 35-Jährige hatte immer wieder beteuert, er habe niemanden betrügen wollen. Und er hatte immer neue und teilweise recht abenteuerliche Gründe vorgeschoben, warum die Arbeiten nicht so gelaufen seien, wie er das geplant habe. Seine Frau zog sich auf die Position zurück, sie habe nur die Buchhaltung gemacht und Rechnungen geschrieben und sei davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei.
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Nichts davon nahm das Schöffengericht den Angeklagten ab. Für gewerbsmäßigen Betrug spreche schon der Umstand, dass der Angeklagte unter immer neuen – falschen – Firmennamen seine Dienste angeboten habe. „Und das zu einem erstaunlich günstigen Preis“, so der Vorsitzende. Doch mehr, als das auf diesen Preis ein Vorschuss verlangt wurde, geschah meist nicht. „Davon haben die Angeklagten im Tatzeitraum ihren Lebensunterhalt bestritten.“ Dafür, dass es sich um eine reine Betrugsmasche handelte, sprach auch der Umstand, dass es so etwas wie echte Geschäftsunterlagen gar nicht gab.
52-Jähriger muss für insgesamt fünf Jahre hinter Gitter
Da der Angeklagte bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war und zur Tatzeit bereits zweifach unter Bewährung stand, wurden gegen ihn zwei Haftstrafen verhängt, die sich auf insgesamt fünf Jahre addieren. Ohne die so genannte Zäsur-Wirkung einer Vorverurteilung wäre das dem Schöffengericht, das eigentlich nur bis vier Jahre ausurteilen darf, gar nicht möglich gewesen.
Die 34-Jährige sei zwar nicht die treibende Kraft des kriminellen Unternehmens, aber eine Mittäterin gewesen, so das Gericht. „Sie können uns nicht erzählen, dass sie beim Schreiben von Rechnungen unter immer neuen Namen geglaubt haben, es sei alles in Ordnung“, erklärte der Vorsitzende der 34-Jährigen. Da die Frau bislang aber noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde ihre Strafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt.