Duisburg. Unter anderem für die Lockerungen bei den Biergärten sollen sich Geimpfte, Genesene und Getestete ausweisen. Diese Dokumente sind dafür nötig.

Es ist nahezu gesichert, dass die Bundes-Notbremse am Montag in Duisburg endet. Lockerungen beim Biergarten-Besuch, der Kontaktbeschränkung und kulturellen Veranstaltungen (siehe Übersicht) gelten aber zunächst vor allem für getestete, geimpfte oder genesene Personen. So können Duisburger den Nachweis erbringen:

Getestet: Soweit ein Schnelltest erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln – zum Beispiel also um einen Test aus einem der Bürger-Schnelltestzentren im Stadtgebiet (Buchung unter du-testet.de möglich). Das negative Ergebnis muss von einer der vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Es ist dann 48 Stunden gültig. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von der Testerfordernis ausgenommen. Der Nachweis des negativen Tests muss in Kombination mit einem Ausweisdokument erfolgen.

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Geimpft: Vollständig Geimpfte sollen ihren Immunschutz über den Impfpass nachweisen. Der Immunschutz wird zwei Wochen nach der zweiten Impfung (bei zuvor Infizierten nach der ersten Impfung) gültig.

Genesen: Als Genesen gilt nach Stadtangaben eine Person mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Der Nachweis kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann das schriftliche Laborergebnis oder der Nachweis mit den relevanten Angaben aus der amtlichen Quarantäneanordnung sein. Diese soll daher laut Stadt unbedingt aufbewahrt werden. Denn: Auch sie dient als Nachweis der Genesung. Grundsätzlich sollte mindestens eins der Dokumente vorliegen.

Sollten Betroffene einen entsprechenden Nachweis nicht mehr vorliegen haben, kann für die Übergangszeit bis zur angekündigten bundeseinheitlichen Lösung auf Anfrage ein entsprechender Nachweis, also beispielsweise eine Kopie der Quarantäneanordnung, an die Genesenen verschickt werden.