Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Duisburger (51) verantworten. Er soll einen Mann auf lebensgefährliche Weise misshandelt haben.

Worum es bei zwei Vorfällen ging, um deren Aufklärung sich derzeit das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz bemüht, machte erst die Verhandlung vor dem Schöffengericht deutlich: Es ging um Geld. Weil ein 55-Jähriger mit ihm anvertrauten Summen nicht das tat, was er tun sollte, soll ihn ein 51-jähriger Hausmeister aus Hochfeld bei zwei Gelegenheiten angegangen haben.

Die Anklage wirft dem Familienvater Nötigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung vor. Am 5. Oktober 2017 soll er den Geschädigten unter Drohungen dazu gebracht haben, in sein Auto einzusteigen. Er fuhr auf einen Hinterhof in Hochfeld. Dort soll der 51-Jährige den vier Jahre älteren und deutlich körperlich unterlegenen Zeugen zu Boden geschlagen und ihm Tritte in den Bauch versetzt haben.

Drohungen und Schläge entzündeten sich an Auto-Versicherung

Bei einem weiteren Vorfall, drei Wochen später, soll der Angeklagte den Geschädigten mit dem Tode bedroht haben, falls der nicht 100 Euro zahle. Es sei sogar um 900 Euro gegangen, so der Angeklagte. Geld, das für die Zahlung einer Autoversicherung gedacht war. Den Wagen hatte der 51-Jährige genutzt, ihn aber aufgrund seiner Vorstrafen und Problemen mit dem Ausländeramt nicht selbst anmelden und versichern können. Der Geschädigte hatte Geld für die Zahlung der Versicherung erhalten, soll es aber lieber für Drogen ausgegeben haben.

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„Es kann sein, dass ich ihm eine gegeben habe“, so der Angeklagte. „Aber der ist zuerst auf mich los gegangen.“ Von einer versuchten räuberischen Erpressung könne keine Rede sein, so sein Verteidiger. „Mein Mandant hatte berechtigte Ansprüche. Allerdings wäre er besser zu mir gekommen, um sie durchzusetzen.“

Zeuge zitterte am ganzen Leib, hörte nichts und war kaum zu verstehen

Der 55-jährige Geschädigte machte im Zeugenstand einen desolaten Eindruck. Er zitterte am ganzen Körper, konnte die Fragen des Richters angeblich akustisch nicht richtig verstehen und brabbelte etwas von „schweren psychischen Problemen.“ Immerhin konnte sich der 55-Jährige ärgern: „Das ist doch eine Unverschämtheit der Justiz, so lange mit der Verhandlung zu warten, bis ich mich an nichts mehr erinnern kann.“

Vergeblich versuchten die beteiligten Juristen eine andere Lösung für das verfahrenstechnische Dilemma zu finden. Es wird nun noch einmal eine neue Verhandlung geben müssen. Bis dahin soll der Zeuge auf seine Verhandlungs- und Aussagefähigkeit untersucht werden.