Duisburg. Weinend hat ein 38-Jähriger in Duisburg das Urteil gegen sich entgegengenommen. Der Mann hatte seinen drei Monate alten Sohn erwürgt.

Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 38-jährigen Mann aus Beeckerwerth zu sieben Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Als Reaktion auf das Urteil tat der Angeklagte das, was er während des gesamten Prozesses getan hatte: Er weinte. In der Nacht zum 15. Oktober 2020 hatte er sein drei Monate altes Baby getötet.

„Es kommt niemand anders in Frage“, stellte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Mit schweren Halsverletzungen, einem gebrochenen Kiefer und durch Sauerstoffunterversorgung verursachten massiven Hirnschäden war das Kind am späten Nachmittag des 15. Oktober ins Krankenhaus gebracht worden. Die Ärzte konnten nur noch den Hirntod des kleinen Jungen feststellen. Am nächsten Tag wurden die Maschinen abgeschaltet, man ließ auch den Körper des Jungen sterben.

Richter glaubten dem Duisburger angeblichen Gedächtnisverlust nicht

Gerichtsmediziner hatten keinen Zweifel daran gelassen, auf welch brutale Weise der Angeklagte diese dramatischen Folgen verursacht hatte: Von stumpfer Gewalteinwirkung gegen Gesicht und ein Bein war die Rede. Mindestens vier Minuten lang müsse der 38-Jährige das Kind gewürgt haben. So stark, dass dabei der noch recht elastische Kiefer des Babys brach. „Dabei nahm er den möglichen Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf“, konstatierte der Vorsitzende.

Da der Angeklagte während des mehrtägigen Prozesses keine Angaben zum Tatgeschehen machte, bleibe die Faktenlage dürftig, so das Gericht. Beim Motiv sei man schließlich komplett auf Mutmaßungen angewiesen. „Das heißt aber keineswegs, dass der Angeklagte keines hatte“, so der Richter. Dass der Beeckerwerther zu Prozessbeginn beteuerte, er habe an die Tatnacht keine Erinnerung mehr, sah die Kammer als widerlegt. In Sprachnachrichten am Morgen nach der Tatnacht habe er sich noch an Details des Abends zuvor erinnert.

38-Jähriger kümmerte sich bis zur Tatzeit liebevoll um das Kind

Liebevoll habe sich der Mann nach dem Tod seiner Lebensgefährtin, die einen Tag nach der Geburt des gemeinsamen Kindes gestorben war, um das Baby gekümmert, fasste das Gericht zusammen. Aber er habe auch einen Rückfall in seinen Alkoholismus erlitten. Bereits 2004 habe der Angeklagte einen Aggressionsdurchbruch unter Alkohol gehabt, als er einer Frau ins Gesicht trat.

Rechnerisch hatte der 38-Jährige, der sich erstaunlicherweise noch genau an die Trinkmengen erinnerte, zur Tatzeit fast 2,7 Promille Alkohol im Blut. Die Kammer ging deshalb davon aus, dass er nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Zu Lasten des Angeklagten wirkten sich einige Vorstrafen aus. Vor allem aber, dass „er die Tat an einem hilflosen Schutzbedürftigen verübte“, erklärte der Vorsitzende.

>>Entlassung in drei Jahren möglich

  • Mit dem Urteil ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Es wurde ein so genannter Vorwegvollzug von anderthalb Jahren angeordnet. Da der Mann schon seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wird er voraussichtlich in etwa einem Jahr in eine geschlossene Entziehungsanstalt verlegt.
  • Sachverständige gingen von einer Therapiedauer von mindestens zwei Jahren aus. Verläuft die Behandlung erfolgreich, so könnte der Angeklagte im Anschluss daran – unter Führungsaufsicht – wieder auf freien Fuß kommen.