Duisburg. In Apotheken erschwindelte sich eine 25-Jährige mit falschen Rezepten Schlafmittel. Vor Gericht gestand die Duisburgerin, für wen sie das tat.

Im Februar und März legte eine 25-jährige Frau aus Beeckerwerth in Apotheken im Norden der Stadt drei Rezepte über Schlafmittel vor. Doch die angeblich von einem Arzt stammenden Verschreibungen waren gefälscht. Vor Gericht gestand die junge Frau nun, von wem die falschen Rezepte stammten und für wen sie die Taten beging.

In beiden Fällen war es dieselbe Person: ihr Verlobter. „Er hat ein Drogenproblem“, berichtete die Angeklagte. In diesem Zusammenhang habe er sie gebeten, die falschen Rezepte, die der junge Mann selbst auf dem heimischen Drucker hergestellt hatte, einzulösen.

Lebensgefährte der Duisburgerin bestätigte deren Angaben

Das hatte die junge Frau allerdings nicht zum ersten Mal getan. Wegen einschlägiger Taten war sie bereits verurteilt worden. Doch zum ersten Mal offenbarte sie der Justiz, wer hinter den Fälschungen steckte. Der Lebensgefährte bestätigte diese Angaben. Sein eigenes Strafverfahren steht noch aus.

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Die Anklage war ursprünglich von gewerblicher Urkundenfälschung ausgegangen. Doch das Schöffengericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aktivitäten der Angeklagten auf eine dauerhafte Aufbesserung des Familien-Budgets gezielt hätten. „Die Beruhigungsmittel dienten ausschließlich dem Eigengebrauch des Paares“, so der Vorsitzende.

Gericht gab 25-Jähriger noch einmal eine Chance

Bei der Strafzumessung wirkten sich allerdings die einschlägigen Vorstrafen der 25-Jährigen zu deren Nachteil aus. „Und es kann der Angeklagten nicht verborgen geblieben sein, dass es da im Hintergrund um noch mehr gegangen ist“, meinte der Richter mit Blick darauf, dass der Partner der Angeklagten noch mehr Leute mit falschen Rezepten versorgt haben soll.

Angesichts des Geständnisses, das durchaus als Aufklärungshilfe zu werten war, weil es über den eigenen Tatbeitrag der Angeklagten hinaus ging, und mit Blick auf die Mutterrolle der 25-Jährigen gab ihr das Gericht allerdings noch einmal eine Chance: 18 Monate Gefängnis wurden zur Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre lang muss sich die Angeklagte nun einwandfrei führen, damit die Strafe erlassen werden kann.