Duisburg. Vergeblich hat Die Linke versucht, eine Diskussion über Schrottimmobilien in Gang zu bringen. Darum war der Duisburger Rat der falsche Ort.

Nach anhaltender Kritik an der Räumung von Mietshäusern durch die „Task-Force Schrottimmobilien“ an der Gravelottestraße in Duisburg-Hochfeld hat eine Mehrheit des Stadtrates eine Debatte über die Arbeit der städtischen Eingreiftruppe nach engagierter Diskussion abgelehnt. Oberbürgermeister Sören Link ließ sich auf einen Streit um den Umgang mit den betroffenen Bewohnern gar nicht erst ein: „Es geht um Brandschutz, da ist sofortiges Handeln notwendig.“

Felix Lütke (Grüne) ahnte, dass eine sechsstündige Ratssitzung mit über 100 Themen wohl der falsche Ort für den Antrag der Linken zur „Weiterentwicklung“ der Task-Force war. Sein Versuch, über einen Antrag auf Nichtbefassung eine Brücke in den Fachausschuss zu bauen, scheiterte aber ebenso wie der Antritt, über einen Fragenkatalog ins Gespräch zu kommen. Er wird im Protokoll der Sitzung beantwortet.

OB Sören Link: „Wir werden beim Brandschutz nicht wegsehen

Danach ging’s nicht mehr um die Frage, wie sich die Folgen der Blitz-Räumung für die Betroffenen mildern lassen, sondern um den Austausch der altbekannten Argumente. Es gehe bei den Einsätzen zuvorderst um den Schutz von Menschenleben, betonte OB Link einmal mehr: „Wir werden nicht wegsehen. Wenn da was passiert, klopft bei mir die Staatsanwaltschaft an.“ Dabei gibt es über diese Frage im Rat keinen Dissens: Über alle Fraktionen hinweg herrscht Einigkeit, dass dem Brandschutz Genüge getan werden muss.

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Es gebe keinen Rassismusvorwurf im Antrag der Linken, betonte Ratsfrau Barbara Laakmann.
Es gebe keinen Rassismusvorwurf im Antrag der Linken, betonte Ratsfrau Barbara Laakmann. © Die Linke | Dietrich Hackenberg

„Mieter sind oft Teil des Problems“

Es sei aber nicht Aufgabe der Stadt, sondern der Vermieter, ihren Mietern alternative Wohnungen anzubieten für ihre geräumten Schrotthäuser, so Link weiter. Für den Zustand der Häuser seien zwar die Vermieter verantwortlich, „aber auch die Mieter sind oft Teil des Problems“. Durch die Überbrückung von Leitungen zum Stromklau etwa komme es zu erheblichen Brandgefahren. Auf seiner Linie sieht sich der OB einig mit den meisten Duisburgern: „Nur weil Einzelne anderer Meinung sind, heißt das noch nicht, dass eine breite Mehrheit nicht dafür ist.“

Er sei, so Link, gern bereit, sich über die Task-Force zu unterhalten, lasse aber nicht zu, dass deren Mitarbeiter diffamiert würden. „Es ist eine Unverschämtheit, sie des Rassismus zu bezichtigen. Sie sind zum Schutz der Menschen im öffentlichen Auftrag unterwegs.“ Er sei außerdem „nicht bereit zu akzeptieren, dass hier populistisch die schnelle Mark gemacht wird“.

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Thomas Mahlberg (CDU): „Task-Force ist eine Erfolgsgeschichte, die Schule gemacht hat“

„Das Wort Rassismus kommt in unserem Antrag nicht vor“, entgegnete ihm Ratsfrau Barbara Laakmann (Linke). „Dass Sie Schärfe hereinbringen, ist nicht in Ordnung.“ Doch für eine Diskussion über jene Menschen, die unverschuldet geräumt werden, gab es auch in den anderen Fraktionen keine Bereitschaft. „Die Task-Force ist eine Erfolgsgeschichte, die in anderen Städten Schule gemacht hat“, erklärte Thomas Mahlberg (CDU). „Es gibt einfach Handlungsbedarf und es geht darum, die Menschen zu schützen.“

>> WOHNUNGSAUFSICHTSGESETZ IST RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR RÄUMUNGEN

  • Eingesetzt wurde die so genannte „Task-Force Schrottimmobilien“ 2014 von der ehemaligen städtischen Beigeordneten für Recht und Ordnung, Daniela Lesmeister (CDU). Seit ihrem Wechsel ins NRW-Innenministerium als Abteilungsleiterin für Polizei ist ihr Nachfolger Paul Bischof (CDU) der zuständige Beigeordnete in der Duisburger Verwaltung.
  • Das Wohnungsaufsichtsgesetz, auch auf Initiative Duisburgs und anderer Kommunen erlassen, eröffnet Städten seit 2014 die Möglichkeit, „im Interesse des Mieterschutzes und der Wohnraumerhaltung auf die Beseitigung von Missständen hinzuwirken oder diese im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Instandsetzungsanordnung, Bußgeld, Ersatzvornahme, Unbewohnbarkeitserklärung) durchzusetzen.