Duisburg. Welche Regeln der Corona-Notbremse treten am Montag in Duisburg in Kraft? Der Krisenstab spricht mit dem Gesundheitsministerium über Details.

Nach tagelangem Hin und Her hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag die Details der neuen Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Die sogenannte Notbremse soll ab Montag in Kommunen greifen, deren Sieben-Tage-Inzidenz die 100er-Marke an drei Tagen in Folge überschreitet. Unklar ist noch, welche dieser Regeln aber tatsächlich in Duisburg in Kraft treten

Denn die Situation für den Krisenstab ist kompliziert: Seit dem 10. März liegt der lokale Inzidenzwert durchgehend über der 100er-Schwelle, am Donnerstagabend laut Landeszentrum Gesundheit NRW sogar bei 151,6. Gleichzeitig öffnet die Stadt immer mehr Schnelltestzentren. Und der Gesundheitsminister stellte in Aussicht, dass mit einem negativen Schnelltest unter anderem Shoppen mit Terminvereinbarung weiter möglich sein könnte. Diese Angebote sollen aber strikt an einen tagesaktuellen Negativtest gebunden sein.

Duisburg: Neue Corona-Regeln kommen am Wochenende

„Ziel der Stadt Duisburg ist es, durch die Möglichkeit der Schnelltestung, die mittlerweile an vielen dezentralen Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten wird, die Notbremse zu umgehen. Hierzu erfolgt gerade die Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium“, erklärte Stadtsprecherin Susanne Stölting am Freitagnachmittag.

Eine neue Allgemeinverfügung für Duisburg soll deshalb erst am Wochenende fixiert sein. Die Rücknahme zahlreicher Lockerungen wie eine erneute Verschärfung des Kontaktverbots und der Maskenpflicht hatte der Duisburger Krisenstab bereits zum vergangenen Montag beschlossen.

Die Notbremse, die Kanzlerin Merkel in dieser Woche gemeinsam mit den Länderchefs vereinbart hatte, sieht unter anderem eine Schließung der Museen und des Einzelhandels vor. Große Festveranstaltungen sind bis mindestens 31. Mai untersagt. Die Sportanlagen sollen jedoch nicht grundsätzlich geschlossen werden: Tennis oder Golf ist unter strengen Auflagen im Freien weiterhin erlaubt. Kinder unter 14 dürfen weiter in Kleingruppen von fünf unter Anleitung trainieren.