Duisburg. Die NRW-Regierung verbietet Duisburg trotz 3. Welle Schulschließungen, will auch den Kita-Notbetrieb verhindern. Was die Stadt nun alles plant.

Zwischen der Duisburger Stadtspitze und der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist am Mittwoch ein öffentlich ausgetragener Streit über die „Notbremse“ zur Eindämmung des Infektionsgeschehens entbrannt. Am Dienstag hatten Mitarbeiter von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Pläne des Krisenstabes abgelehnt, wegen der dritten Welle den Präsenzunterricht in Duisburgs Schulen zu unterbrechen. Um 12 Uhr mittags am Tag darauf trat Oberbürgermeister Sören Link (SPD) vor dem Rathaus vor die Kameras: Er kritisierte die Landesregierung scharf und kündigte ein Paket anderer Schutzmaßnahmen an.

„Sie sehen mich wütend und enttäuscht“, sagte Link. „Wir wollen die Bevölkerung schützen, aber die Landesregierung ist keine Hilfe, sondern sorgt für Gegenwind.“ Sie lehne die Schließung der Schulen „aus ideologischen Gründen ab“.

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Die schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), so wetterte Link, „haut den Städten zwischen die Beine. Ein bloßes Nein finde ich nicht akzeptabel. Wenn eine Notbremse beschlossen wird, dann muss die auch gelten. Dann muss man gemeinsam überlegen, wie wir das hinbekommen.“

Duisburgs Sieben-Tage-Inzidenz am siebten Tag in Folge über 100

Bund und Länder hatten am 3. März beschlossen, dass die Teil-Lockdown-Regeln wieder in Kraft treten, wenn die Inzidenz in einem Bundesland oder in einer Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 steigt. Laut Corona-Schutzverordnung NRW können Städte und Kreise dann „im Einvernehmen“ mit den NRW-Ministerien „zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen“.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im ehemaligen 200er-Dauer-Hotspot am Dienstag mit 122,1 erneut deutlich über der NRW-Inzidenz (85,1) und am siebten Tag in Folge über dem 100er-Grenzwert, auf den sich die Kanzlerin und die Länderchefs vor der Öffnung der Schulen und Geschäfte geeinigt hatten.

Auch deshalb hält die Stadtverwaltung seit Wochen an mehreren Infektionsschutzmaßnahmen fest, die in anderen Städten und Kreisen nicht (mehr) gelten – an der Maskenpflicht auf Einkaufsstraßen, auf Spielplätzen, im 150-Meter-Radius um Schulen und Kitas sowie an Ausflugszielen.

Insofern zumindest erfüllt die Corona-Lage in Duisburg die Bedingungen, die Laumann am Mittwoch im WDR als Voraussetzung für eine Unterbrechung des Präsenzunterrichts nannte – zur Erklärung, warum er auch Dortmunds Schulschließungspläne untersagt hatte.

OB Link: „Wir müssen jetzt handeln“

Obwohl die Corona-Lage in Duisburg angespannter als dort ist, lehnt das Land auch hier Distanzunterricht ab. Dass es auch bei den von ihr versprochenen Schnelltests für Schüler hakt, ändert offenbar nichts daran. Weshalb Link am Mittwochmittag ankündigte, „Einschränkungen dort zu verfügen, wo wir das dürfen. Wir müssen jetzt handeln. Ich möchte mir nicht in drei Wochen vorwerfen lassen, wir seien sehenden Auges in eine dritte Welle gestolpert.“

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Eine der Maßnahmen, die er später durch sein Presseamt konkretisieren ließ: eine Corona-Notbremse für Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Die Einrichtungen sollen ab Montag, 22. März, in den Notbetrieb zurückkehren.

Das wiederum will NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) verhindern. „Das ist mit dem Land nicht abgestimmt“, sagte er der Deutschen Presseagentur (dpa) am Mittwochnachmittag. Es könne jetzt nicht jeder Oberbürgermeister „nach Gutdünken“ Maßnahmen verkünden. Dass eine Großstadt mit so hohem Migrationsanteil als erstes den Kita-Betrieb weitgehend einstellen und die Einrichtungen nur für die kritische Infrastruktur öffnen wolle, finde er „bemerkenswert“, sagte Stamp.

Diese neuen Corona-Schutzmaßnahmen will Duisburg umsetzen

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Die Stadt Duisburg indes teilte zeitgleich mit: Betroffene Eltern würden „derzeit informiert, dass ab Montag, 22. März, in allen Einrichtungen ein Notbetrieb gilt“. Dies bedeute, „dass nur noch Kinder, die besondere Bedarfe haben und Kinder von Eltern, bei denen beide Eltern zur unmittelbaren Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und der öffentlichen Sicherheits- und Daseinsvorsorge gebraucht werden, betreut werden können.“

■ Darüber hinaus will die Stadt private Treffen im öffentlichen Raumwieder so beschränken, „dass ein Hausstand lediglich mit einer weiteren Person zusammen kommen darf“. Seit dem 22. Februar durften sich auch in Duisburg wieder zwei Haushalte mit jeweils zwei Erwachsenen treffen.

■ Die Stadt will zudem die Maskenpflicht „im Umkreis von Religionsstätten“, also um Kirchen und Moscheen einführen, außerdem für „Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen“.

■ Für die neue Allgemeinverfügung will sie des Weiteren kurzfristig „die Einschränkung der Sporterlaubnis bei Jugendlichen/U14-Jährigen“ sowie ein Verbot von Kontaktsport abklären und „anschließend kommunizieren“.