Duisburg. Die Stadt Duisburg orientiert sich bei den Kontaktbeschränkungen wieder am Land NRW. Der Sonderweg ist vorbei. Was das konkret bedeutet.
Die strengere Kontaktbeschränkung für den ehemaligen Corona-Hotspot Duisburg ist vorerst aufgehoben. Die Stadtverwaltung hat auf Nachfrage bestätigt, dass die Kontaktbeschränkung für private Treffen im öffentlichen Raum in Duisburg bereits seit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung NRW vom 22. Februar wieder identisch mit der landesweiten Regelung ist.
Inzwischen gilt – in ganz Nordrhein-Westfalen und in Duisburg sowie ohne Einschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Aus beiden Haushalten darf dabei mehr als eine Person zugegen sein. Zudem werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten dabei als ein Hausstand.
Kontaktbeschränkungen: Duisburg ging einen Sonderweg
Mitte Dezember hatte sich der städtische Krisenstab wegen Wocheninzidenzen durchgängig weit über der 200er-Marke (Stand Montagabend: 87,6) für einen Sonderweg entschieden. Die verschärfte Regelung für Duisburg, auf die sich Stadt und NRW-Gesundheitsministerium seinerzeit einigten: Beim Zusammentreffen zweier Hausstände mit maximal fünf Personen durfte nur einer davon mit mehr als einer Person vertreten sein. Es durften sich also maximal vier Personen eines Hausstandes mit einer weiteren Person treffen. Darum durften etwa Pärchen Spaziergänge mit einem befreundeten, zusammenlebenden Paar nicht auf Duisburger Stadtgebiet machen. Diese „4+1“-Regelung galt zwischenzeitlich auch NRW-weit, nachdem Kanzlerin und Ministerpräsidenten am 5. Januar eine Verschärfung des Teil-Lockdowns beschlossen hatten.
Auch die neue Coronaschutzverordnung des Landes aber, die ab dem 9. März gilt, enthält diese „4+1“-Regelung nicht mehr. Auch in Duisburg können sich darum beispielsweise wieder Paare öffentlich treffen.
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