Duisburg. Das Verfahren gegen den 14-Jährigen, der seine Mitschülerin (14) tötete, ist beendet. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Unterbringung beantragt.

Mit der unbefristeten Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus endete vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz ein Prozess um den Tod einer 14-Jährigen. Tragisch ist an diesem Fall nicht nur, dass eine Schülerin auf brutale Weise ihr Leben verlor, sondern auch, dass der Täter nicht älter als das Opfer ist. Und weil das so ist, fand der Prozess komplett unter strengem Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Offizielle Informationen zum Beschuldigten und zum Gang des Verfahrens gab es daher kaum. Das Landgericht hatte zu Prozessbeginn lediglich bestätigt, dass es ein Sicherungsverfahren gegen einen 14-Jährigen gebe, dem ein Mord als mutmaßliche Anlasstat zugrunde liege. Und auch über den Ausgang des Prozesses teilte der Presserichter nur einen einzigen Satz mit.

14-Jähriger tötete Mitschülerin aus Duisburg-Hochfeld: Medienberichte im Vorfeld des Prozesses

Aufgrund zahlreicher Medienberichte im Vorfeld des Verfahrens – nicht nur Personen aus dem Umfeld der Getöteten äußerten sich in Medien und über soziale Netzwerke, sondern auch der zuständige Staatsanwalt erteilte Presse-Auskünfte – war dennoch von Anfang an hinreichend klar, worum es ging.

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Eine 14-jährige Hochfelderin war am 9. Oktober 2020 als vermisst gemeldet worden. Ebenso ein Mitschüler. Während der am gleichen Tag in Düsseldorf aufgegriffen werden konnte, blieb das Mädchen verschwunden. Ihre Leiche wurde einen Tag später unter Schutt versteckt im Keller eines Abbruchhauses an der Heerstraße in Hochfeld gefunden.

Schnell war klar, dass die massiven Verletzungen nicht bei einem Unfall entstanden sein konnten. Ihr Mitschüler, der die Ermittler selbst auf das Haus aufmerksam gemacht hatte, verwickelte sich in Widersprüche. Zwei Tage später legte er ein Geständnis ab.

Gericht ging von Totschlag statt Mord aus

Während des viertägigen Verfahrens drang nur wenig aus dem Verhandlungssaal heraus. Dazu gehörte, dass der Beschuldigte sich im Laufe des Prozesses zu dem Vorwurf äußerte. Mutmaßlich war es seine Darstellung des Geschehens, die die Kammer am Ende dazu veranlasste, nicht mehr von Mord sondern von Totschlag auszugehen.

Die als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen der Getöteten sollen vor allem daran interessiert gewesen sein, zu erfahren, wie es zu der schrecklichen Tat kommen konnte. Doch ein Motiv soll der Beschuldigte bis zuletzt nicht genannt haben. Möglicherweise war ihm das aufgrund seiner psychischen Erkrankung aber auch gar nicht möglich.

Unterbringung: 14-Jähriger mindestens eingeschränkt schuldfähig

Die Strafkammer, das lässt sich allein schon aufgrund allgemeiner Erfahrung annehmen, dürfte sich mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus schwer getan haben. Denn selbst für erfahrene psychiatrische Gutachter ist die Beurteilung und insbesondere die Prognose für das Krankheitsbild eines in seiner noch voll in der Entwicklung stehenden 14-Jährigen eine Herausforderung.

Das Urteil lässt allerdings eindeutig darauf schließen, dass die Jugendkammer am Ende keinen Zweifel daran hatte, dass der 14-Jährige seine Mitschülerin tötete, dass er die Tat im Zustand der mindestens eingeschränkten Schuldfähigkeit beging und dass von ihm ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Zum Schutz der Allgemeinheit ordnete sie die Unterbringung des Jugendlichen an.