Duisburg. Ein 14-Jähriger hat in Hochfeld seine gleichaltrige Freundin ermordet. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen startete in Duisburg der Prozess.
Unter strengstem Ausschluss der Öffentlichkeit begann vor der 3. Großen Jugendkammer der Prozess gegen einen 14 Jahre alten Duisburger. Er soll am 9. Oktober 2020 seine gleichaltrige Freundin und Mitschülerin in einem Hochfelder Abbruchhaus ermordet haben.
Die Identität des Beschuldigten ist doppelt schutzwürdig: Erstens wegen des jugendlichen Alters des Teenagers, der erst kurz vor der Tat 14 Jahre und damit strafmündig wurde. Zweitens, weil er die Tat aufgrund einer psychischen Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.
In dem Sicherungsverfahren geht es daher nicht um eine Strafe für den 14-Jährigen. Das Landgericht muss über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Das Gericht in Duisburg schweigt zum Inhalt des Verfahrens
Die Presse-Abteilung des Landgerichts ist aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Landes-mediengesetzes weitgehend zum Schweigen verurteilt. Bestätigt wird nur, dass es das Sicherungsverfahren gibt, dass die Tat als Mord eingestuft wird und bis zum 10. März insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt sind. Über das Ergebnis soll die Öffentlichkeit nach einem Urteil in Form eines einzigen Satzes informiert werden.
Der in ähnlichen Fällen trotz nicht-öffentlicher Verhandlung zuweilen beim Prozessbeginn zu beobachtende Medien-Ansturm vor dem Gerichtssaal blieb am Dienstagmorgen aus. Das lag vermutlich an den bereits im Vorfeld gemachten deutlichen Hinweisen der meisten Verfahrensbeteiligten und des Presserichters, keine Interviews oder Erklärungen irgendwelcher Art geben zu wollen.
Um Fotos beim Transport des Beschuldigten zu verhindern, war der entsprechende Bereich im Hof des Gerichtsgebäudes an der Landgerichtsstraße für jeden gesperrt, der nicht der Justiz angehörte.
Leiche der 14-Jährigen unter Schutt im Keller gefunden
Was über die Tat aus dem Herbst bekannt ist: Das Opfer und der Beschuldigte galten am 9. Oktober 2020 zunächst als vermisst. Während der 14-Jährige noch am gleichen Abend in Düsseldorf aufgegriffen und seinen Eltern übergeben werden konnte, blieb das Mädchen weiter verschwunden. Einsatztrupps und ein Hubschrauber gingen auf die Suche. Der 14-Jährige, aber auch Angehörige des Mädchens hatten die Polizei auf das Abbruchhaus in Hochfeld aufmerksam gemacht, in dem sich die Jugendlichen öfter aufgehalten haben.
Dort wurde die Leiche des Mädchens am 10. Oktober unter Schutt in einem Kellerraum gefunden. Die Obduktion widerlegte die erste Annahme, es könne sich auch um einen tragischen Unfall gehandelt haben. Absichtliche massive „stumpfe Gewalteinwirkung“ wurde als Todesursache festgestellt. Als Tatort wurde das Erdgeschoss identifiziert, die Leiche wurde danach in den Keller gebracht.
Jugendlicher gestand die Tat dem Haftrichter
Bei seinen Vernehmungen – unter anderem gab es einen Ortstermin am Tatort – soll sich der 14-Jährige in Widersprüche verstrickt haben. Als er zwei Tage später dem Haftrichter vorgeführt wurde, soll er gestanden haben, das Mädchen getötet zu haben. Nur zum Motiv schwieg er.
Die Tat hatte viele Menschen in Hochfeld erschüttert. Angehörige und Klassenkameraden legten im Oktober am Tatort Blumen nieder und entzündeten Kerzen. Auch in den sozialen Netzwerken gab es viele Beileidsbekundungen. Erst wenige Monate vor dem Mord war die Mutter des Mädchens gestorben, seither lebte sie bei ihrem Bruder.