Duisburg. Nach dem Tod einer 14-Jährigen in Duisburg-Hochfeld hat ein Richter Haftbefehl gegen ihren gleichaltrigen Freund wegen Totschlags erlassen.

Gegen den 14-Jährigen, der verdächtigt wird, am Wochenende seine gleichaltrige Freundin umgebracht und den Leichnam versteckt zu haben, hat der Richter am Montag in Duisburg Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Das Mädchen wurde Samstag nach Hinweisen im Keller eines verfallenden Haus in Hochfeld entdeckt.

Staatsanwaltschaft Duisburg: Anklage wegen Totschlags

Der zuständige Staatsanwalt Martin Mende sagt, dass der Junge „weitgehend geständig“ sei. Es habe sich nicht um eine geplante Tat gehandelt. Informationen zum Motiv, zur Tatwaffe oder den Umständen gibt er jedoch nicht preis: Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gehe man mit weiteren Informationen für die Öffentlichkeit sehr restriktiv um, Kindern und Jugendlichen würde zurecht ein hoher Schutz zustehen.

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Die Hauptverhandlung werde entsprechend nicht öffentlich sein und vor einer Jugendstrafkammer abgehalten. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre Haft. Der Junge würde bei seiner Entlassung Anfang 20 sein, „dann hat er das ganze Leben noch vor sich“, sagt Mende, den diese Straftat nicht kalt lässt.

Ein Blick in das Innere des Gebäudes, in dem die Leiche des Mädchens am Samstag gefunden wurde.
Ein Blick in das Innere des Gebäudes, in dem die Leiche des Mädchens am Samstag gefunden wurde. © dpa | David Young

Der 14-Jährige kommt nicht klassisch nach Hamborn in Untersuchungshaft, sondern in eine spezielle Jugend-Arrestanstalt. Erziehungsberechtigten steht bei minderjährigen Tatverdächtigen ein Anwesenheitsrecht bei allen Vernehmungen zu. Der Junge sei erst seit kurzem 14 und somit strafmündig.

Das Gelände ist mit einem 2,50 Meter hohen Zaun gesichert

Die Stadt Duisburg hat am Montag den Unglücksort untersucht. Das nicht städtische Gebäude sei von einem rund 2,50 Meter hohen Zaun umgeben, der nicht beschädigt sei. „Der Zugang zu dem maroden Gebäude kann nur durch Überwinden des Zauns durch Überklettern erfolgen“, sagt Pressesprecherin Gabi Priem. Alles Weitere sei Grundlage polizeilicher Ermittlungen.

Die Familie des getöteten Mädchens sei dem Jugendamt bekannt gewesen. Die Ereignisse hätten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „Erschütterung und Betroffenheit“ ausgelöst, so Priem weiter.

Sammelaktionen zur Unterstützung der Familie

Privatleute sammeln aktuell in den sozialen Netzwerken Geld, um die Familie des Mädchens finanziell zu unterstützen. Erst im Sommer war die Mutter verstorben, seither war der 33-jährige Bruder für seine Geschwister verantwortlich.

Caroline Dlutko, Sprecherin der Polizei Duisburg erklärt, dass es grundsätzlich gut sei, wenn sich Menschen solidarisch zeigen und anderen in Not helfen wollen. Im konkreten Fall wolle man kein Urteil abgeben. Es sei bei privaten Sammelaktionen für Außenstehende aber nicht nachprüfbar, welche Verbindung zwischen Initiatoren und Betroffenen bestehe, weshalb die Polizei eher empfiehlt, Spenden an Organisationen wie den Weißen Ring zu richten. Die Behörde selbst leistet keine finanzielle Unterstützung, ist aber über den Opferschutz aktiv: „Wir lassen die Familien in so schweren Fällen nicht allein“, so Dlutko, „wir klären über das Verfahren auf und vermitteln psychologische Betreuung“.

Kritik an der Namensnennung der Jugendlichen in Blogs

Der Staatsanwalt Martin Mende will die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen schützen und geht mit Informationen für die Öffentlichkeit restriktiv um.
Der Staatsanwalt Martin Mende will die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen schützen und geht mit Informationen für die Öffentlichkeit restriktiv um. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Die Berichterstattung am Wochenende, insbesondere in einem Duisburger Nachrichten-Blog, hält Staatsanwalt Mende „für höchst verwerflich“. Dort wurden die vollen Namen der beiden zunächst noch vermissten Jugendlichen genannt. Sie gingen aus privaten Vermisstenanzeigen in den sozialen Netzwerken hervor. „Es ist aber ein Unterschied, ob man solche Namen privat nennt oder ob man sie öffentlich in Medien publiziert“, so Mende.

Nach heftiger Kritik in den sozialen Medien hatte das Blog die Namen zumindest abgekürzt. Die Staatsanwaltschaft habe alle Vorgänge zur Kenntnis genommen und werde es „zu gegebener Zeit rechtlich würdigen“. Auch die Fotoauswahl in einigen Online-Portalen nannte Mende befremdlich: „Nicht alles, was man presserechtlich machen darf, muss man auch machen.“

Für die weiteren Ermittlungen suchen Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Zeugen, die die beiden Vierzehnjährigen vor der Tat am Freitag gesehen haben. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter 0203 280 0 entgegen.

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