Duisburg. Die Stadt Duisburg hat die Maskenpflicht nun auch auf den Rheinpark und Teile der Regattabahn und Sechs-Seen-Platte ausgeweitet. Wann sie gilt.

Die Stadtverwaltung hat die Maskenpflicht in Duisburg noch einmal ausgeweitet. Sie gilt an Wochenenden nun auch im Rheinpark sowie an Teilen der Sechs-Seen-Platte und der Regattabahn.

Die Stadt machte die Änderung zunächst über ihr Amtsblatt öffentlich, später folgte eine Pressemitteilung. Demnach besteht die Maskenpflicht vor Ort bis vorerst 28. März freitags von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 9 bis 19 Uhr. Eine Maske muss getragen werden, wenn man die befestigten Wege verlässt, sich also zum Beispiel auf eine Bank setzt oder auf eine Wiese legt.

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Die Erweiterung der Maskenpflicht umfasst den gesamten Rheinpark. An der Regattabahn wurde sie für den Bereich um den Spielplatz an der Bertaallee festgelegt. An der Sechs-Seen-Platte ist sie auf das westliche und östliche Ufer des Masurensees (unter anderem Aussichtsplattform und Bereich an der Masurenallee) beschränkt.

Stadt Duisburg weitet Sperrstunde für Spielplätze aus

Die Maskenpflicht in den Einkaufszonen im Stadtgebiet, auf Spielplätzen und im 150-Meter-Radius um Schulen und Kitas bleibt ebenfalls bis mindestens 28. März bestehen. Die Sperrstunde für Spielplätze weitete der Krisenstab wegen der später einsetzenden Dunkelheit auf den Zeitraum von 18 bis 9 Uhr aus.