Duisburg. Während Moers die Maskenpflicht in der Fußgängerzone aufgehoben hat, soll sie in Duisburg weiter gelten – zum Schutz vor Virusmutationen.

In Moers wurde die Maskenpflicht in der Fußgängerzone mit Verweis auf zwei Gerichtsurteile aufgehoben. In Duisburg will die Stadt aber weiter an der Maskenpflicht festhalten - auch mit Blick auf die bereits in Duisburg aufgetretenen, vermutlich deutlich ansteckenderen Virusmutationen, sagt Stadtsprecher Jörn Esser.

In der Woche vom 7. bis 13. Februar wurden bei 20,6 Prozent der Abstriche jene Mutanten nachgewiesen, die zuerst in Großbritannien (B.1.1.7) und Südafrika (B.1.351) entdeckt worden waren.

Land präzisiert Coronaschutzverordnung nach Gerichtsurteilen

Nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts am 10. Februar, das die Maskenpflicht kurzfristig außer Vollzug gesetzt hatte, habe das Land die Coronaschutzverordnung entsprechend aktualisiert. Das Gericht hatte kritisiert, dass der Begriff „unmittelbares Umfeld“ nicht näher bestimmt war.

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Seit dem 14. Februar gilt, dass im Umfeld von zehn Metern zum Eingang eines Geschäfts, auf dem Grundstück und dem Parkplatz eine Maskenpflicht gilt.

Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe zuletzt keine grundlegenden Bedenken geäußert, dass in ausgewiesenen Bereichen des Duisburger Stadtgebietes in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr eine Maskenpflicht gilt, so Esser. „Wie schon in den vergangenen Monaten hat der Krisenstab das Infektionsgeschehen auch künftig sehr genau im Blick und wird angemessen auf die künftigen Entwicklungen reagieren.“

In diesen Einkaufszonen gilt in Duisburg die Maskenpflicht.

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