Duisburg. Ein Duisburger (87) hat wegen eines neuen Fotos für seine Gesundheitskarte um Aufschub in Corona-Zeiten gebeten – und sich über die DAK geärgert.
Manfred Zitzen ärgert sich über seine Krankenkasse – und fürchtet um seinen Versicherungsschutz. Der Duisburger hat am 15. Februar ein Schreiben von der DAK erhalten – mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ein neues Foto für seine Gesundheitskarte zu schicken. Er ruft daraufhin die Kunden-Hotline an, bittet wegen der Corona-Pandemie um Aufschub. Keine Chance beim DAK-Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung, der ihm stattdessen geraten habe, einen Fotoautomaten am Hauptbahnhof aufzusuchen.
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Nun ist Manfred Zitzen 87 Jahre alt, vorerkrankt, hat Asthma und möchte das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten. „Da setze ich mich bestimmt nicht in so einen Automaten“, sagt der Huckinger. Er sei alleinstehend, zu einem Selfie mit dem Handy auch nicht in der Lage.
Vor allem aber könne er aktuell eh kein realitätstreues Bild zur Verfügung stellen. Er sei seit einer gefühlten Ewigkeit nicht mehr beim Friseur gewesen und werde Lockdown-bedingt vor dem 1. März ja auch keinen Termin bekommen. Entsprechend sehen seine Haare aus, die er sonst raspelkurz trägt.
Patientendaten-Schutzgesetz: Duisburger (87) braucht neues Foto für Gesundheitskarte
Die DAK hat dem 87-Jährigen in ihrem Schreiben auch mitgeteilt, warum sie ein neues Foto von ihm benötigt, obwohl seine Gesundheitskarte offenbar noch länger gültig ist. „Schuld“ ist das Patientendaten-Schutzgesetz. Darin hat das Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Oktober unter anderem festgelegt, dass Krankenkassen Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte maximal zehn Jahre speichern dürfen.
Seit dem 1. Februar 2021 schreibt die DAK – so steht es auf ihrer Internetseite – deshalb alle Versicherten an, deren Bilder bald diese Altersgrenze erreichen und bittet um ein neues Passbild. So auch bei Manfred Zitzen.
Der 87-Jährige kann dies alles grundsätzlich nachvollziehen. Er fragt sich aber, warum derart zeitlicher Druck auf ihn ausgeübt wird und was mit seinem Versicherungsschutz passiert, wenn er der Aufforderung seiner Krankenkasse nicht nachkommt.
DAK-Sprecher entschuldigt sich
Ein DAK-Sprecher entschuldigt sich auf Nachfrage der Redaktion: „Das ist unglücklich gelaufen. Da werden wir in der Kundenkommunikation nachjustieren.“
Die Krankenkasse sei zwar sehr daran interessiert, frühzeitig neue Fotos zu bekommen. Aber erst im Oktober 2021 müssten die ersten Bilder definitiv gelöscht werden – genau zehn Jahre, nachdem die Krankenkassen begonnen haben, die damals neuen elektronischen Gesundheitskarten auszugeben.
Der DAK-Sprecher stellt klar: Wenn Versicherte wie Manfred Zitzen aktuell aus nachvollziehbaren Gründen keine neuen Fotos – ob auf analogem oder digitalem Weg – zur Verfügung stellen können, sei dies völlig in Ordnung. „In der Folge wird es Erinnerungs-, aber keine Mahnschreiben geben.“
Versicherungsschutz ist nicht gefährdet
Der Versicherungsschutz sei nicht gefährdet – auch nicht, wenn das Gültigkeitsdatum der Gesundheitskarte ablaufe. „Darüber informieren wir unsere Versicherten gesondert“, so der DAK-Sprecher. Dann sei ein neues Foto zwar dringend erforderlich, es könnten aber notfalls auch Bescheinigungen, etwa für einen Arztbesuch ausgestellt werden.
Er kommt schließlich noch mal auf das Patientendaten-Schutzgesetz zurück. „Die Entscheidung, dass Fotos nach zehn Jahren gelöscht werden müssen, setzt in Corona-Zeiten alle Krankenkassen und damit auch die Versicherten unnötig unter Druck“, so der DAK-Sprecher. „Das hätte man vor ein paar Monaten bedenken und so eine Änderung zeitlich nach hinten rausschieben können.“
>> FOTO: AUCH ANDERE KRANKENKASSEN WERDEN VERSICHERTE ANSCHREIBEN
• Auch andere Krankenkassen werden Versicherte nun anschreiben und um ein neues Lichtbild für die Gesundheitskarte bitten – etwa die Barmer, wie Sprecher Tobias Klingen auf Nachfrage der Redaktion bestätigt.
• „Sollte der oder die Versicherte nicht in der Lage sein, uns ein neues Lichtbild zur Verfügung stellen, kann uns dies unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden“, so Klingen. „Dies ist laut den gesetzlichen Vorgaben bei zu pflegenden Personen der Fall.“ Aktuell gelte auch eine eingeschränkte Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie als Hinderungsgrund. „In diesen Fällen suchen wir gemeinsam mit den Versicherten nach Lösungen“, so Klingen.
• Die Novitas BBK mit Sitz in Duisburg sei in solchen Fällen ganz pragmatisch, sagt Sprecher Harald Stollmeier auf Nachfrage. „Gerade in Duisburg fahren wir notfalls raus und machen selbst ein Foto vom Versicherten – in Corona-Zeiten mit Abstand, Teleobjektiv und unter Berücksichtigung der Hygieneregeln.“