Duisburg. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Krankenkassen die Fahrt zu den Corona-Impfzentren. Ratsherr Reiner Friedrich (SPD) hat nachgehorcht.

Werden Fahrten zu den Impfzentren unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen? Diese Frage wurde Ratsherr Reiner Friedrich (SPD) in letzter Zeit öfter gestellt. Er machte sich schlau und fragte bei Stadtdirektor Martin Murrack nach.

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Dieser antwortete nun: „Nach einem Anschreiben der GKV-Spitzenverbandes sind die Gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich aufgefordert, die Fahrten zu den Impfzentren für Menschen mit entsprechenden Ansprüchen auf Kranken- oder Transportfahrten analog zu den Krankenfahrten abzurechnen, so dass den Versicherten keine Kosten entstehen sollen.“

Anspruch auf Fahrtkosten: Das sind die Voraussetzungen

Voraussetzung sei, dass die Versicherten einen grundsätzlichen Fahrtkostenanspruch nach § 60 SGB V haben und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) besitzen – oder in den Pflegegrad drei, vier oder fünf eingestuft sind. Der behandelnde Arzt oder der Hausarzt hat dann die Fahrt zum Impfzentrum mit der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ zu verordnen.

„Für andere Personenkreise gibt es in Duisburg bisher leider kein Angebot eines Fahrdienstes“, so Murrack. Es würden aber überregionale Planungen und Abstimmungen laufen, anderen Mobilitätseingeschränkten diese Transportfahrten durch Freiwilligenfahrdienste zu ermöglichen. Von der Feuerwehr kam noch der ergänzende Hinweis, dass Liegendpatienten jedoch nicht im Impfzentrum geimpft werden können. Es gibt im Wegeverlauf eine Ecke, um die man zwar mit einem Rollstuhl, aber nicht mit einer Liege kommt. Liegenpatienten werden wohl später durch die Hausärzte geimpft, heißt es.