Duisburg. Neue Steingärten sind in Duisburg nun verboten, Pflanzen im Vorgarten sind in Neubaugebieten Pflicht. Was das für Steingarten-Besitzer bedeutet.
Wer in Duisburg baut, darf vor seinem Haus keinen Steingarten mehr anlegen. Dazu gibt es eine Vorgabe der Stadtverwaltung. Demnach sind Vorgärten „vollständig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten“. Davon soll die Umwelt profitieren.
Vorgärten werden in der städtischen Vorgabe explizit erwähnt, tatsächlich betrifft sie sämtliche nicht überbaute Flächen eines Grundstücks. Ausnahmen vom Steingarten-Verbot gibt es nicht: „Befestigte Flächen im Vorgarten sind nur für die notwendige Erschließung zulässig“, also zum Beispiel für Stellplätze fürs Auto oder die Mülltonnen. Ein Schlupfloch sind diese Stellplätze nicht: Einfach einen zusätzlichen Stellplatz statt eines Steingartens vor dem Haus anzulegen, ist ebenfalls verboten.
Steingarten in Duisburg anlegen trotz Verbots – das kann teuer werden
Gegen das Verbot verstoßen sollten Häuslebauer nicht: Wer trotz des Verbots einen Steingarten anlegt, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen, außerdem würde die Stadt verlangen, den Steingarten zu entfernen.
Kommt der Besitzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann laut Stadtsprecher Sebastian Hiedels „im äußersten Fall“ die Stadt den Steingarten selber entfernen – und dem Besitzer die Kosten in Rechnung stellen.
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Das Steingarten-Verbot hat die Stadt im Rahmen einer sogenannten Standardfestsetzung festgelegt. Sie gilt für jeden neuen Bebauungsplan, in dem Vorgärten vorgesehen sind. In wie vielen Bebauungsplänen das Verbot bereits vorkommt, kann die Stadt nach Angaben von Sprecher Sebastian Hiedels nicht beantworten. Auch die Anzahl von Steingärten oder die von ihnen bedeckte Fläche werde „statistisch nicht erfasst“.
Auf Anfrage teilt die Stadt mit: Das Steingarten-Verbot bei Neubauten gilt schon seit Anfang des Jahres 2019. Im Februar 2019 hatte der Umweltausschuss entsprechende Anträge von Grünen und Linken einstimmig beschlossen.
Einstimmiger Beschluss des Steingarten-Verbots auf Antrag von Grünen und Linken
Die Grünen begründeten den Antrag damit, dass sich in Duisburg „ein unübersehbarer Trend“ breitmache, „der Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kiesflächen ersetzt“. Unter der zunehmenden Beliebtheit von Stein- und Schottergärten litten „die hier lebenden Tiere und Insekten. Nicht nur Vögel haben das Nachsehen, auch Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln sucht man in diesen Gärten vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden.“ Weniger innerstädtisches Grün führe außerdem „zu geringerer Verdunstung und damit Abkühlung“.
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Ähnlich argumentierten die Linken: Steingärten seien ökologisch wertlos, „Vorgärten mit Blühpflanzen, am besten Bäumen, sind dagegen in der Lage, Wasser aufzunehmen und haben durch ihre Verdunstungsleistung einen positiven Effekt auf das Mikroklima.“ Dieser Argumentation schloss sich die Duisburger Verwaltung an. Im August 2020 beantwortete sie eine Nachfrage der HSV-Fraktion zum Stand der Umsetzung des Steingarten-Verbots mit der Einschätzung, Steingärten seien „aus städtebaulicher Sicht eine unglückliche Lösung“.
Steingarten-Befürworter sorgen sich vor zu viel Gartenarbeit mit Grün
Zusätzlich zum Verbot soll im Umweltamt ein Beratungsangebot geschaffen werden: Bürger sollen über negative Auswirkungen von Schottergärten aufgeklärt werden, und: Anhand von Beispielen soll aufgezeigt werden, dass auch ein grüner Garten „mit einem ähnlichen Pflegeaufwand“ möglich ist.
Die Sorge vor zu viel Gartenarbeit, um eine grüne Oase ansehnlich zu halten, ist ein Argument von Steingarten-Befürwortern. Eine Duisburgerin, die lieber anonym bleiben möchte, sagt: „Ich bin in einem Alter, wo ich das alles nicht mehr pflegen kann.“ Die 70-Jährige entschied sich daher vor ein paar Jahren dazu, den bis dahin grünen Vorgarten in einen Steingarten umzuwandeln.
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An die Umwelt habe sie trotzdem gedacht: „Drei große, runde, schöne Beete“ mit Rhododendron und anderen Pflanzen seien Stellen, „wo auch Tierchen im Sommer Platz finden“. Auch, wenn sie selber Steingartenbesitzerin ist: Das Verbot durch die Stadt Duisburg „finde ich gut“, sagt sie: „Insekten und unsere Vögel sterben aus, dagegen muss man etwas tun.“
Für vor 2019 angelegte Steingärten gilt Bestandsschutz
Mit ihrer Vorgabe geht die Stadt Duisburg allerdings nur gegen Steingärten vor, die seit Anfang 2019 in Neubaugebieten angelegt wurden. Wer seinen Vorgarten davor bereits mit Schotter oder Kies gestaltet hat, darf ihn ohne Grün belassen: „Bereits existierende Steingärten genießen Bestandsschutz“, sagt Stadtsprecher Hiedels.
Vielleicht entscheiden sich bald trotzdem einige Steingarten-Besitzer gegen Kies und für Grün: Die Beratung des Umweltamtes soll demnächst online gehen.
>> WAS DAS STEINGARTEN-VERBOT FÜR DIE GROSSEN BAUPROJEKTE BEDEUTET
• Nach Auskunft der Stadt enthalten die Pläne für die Neubaugebiete 6-Seen-Wedau, Am Alten Angerbach und das Mercatorquartier bereits einen Passus, nach dem Vorgärten zu begrünen sind. Steingärten sind damit dort ausgeschlossen.
• Die Projekte Rahmerbuschfeld und Am Alten Güterbahnhof sind noch nicht so weit, dass ein Steingarten-Verbot in den Plänen festgeschrieben sein könnte. Laut Stadtsprecher Hiedels können solche Regelungen dort noch eingebracht werden.