Duisburg/Düsseldorf. Das Land NRW hat einen zweiten Hilfsfond für Verletzte und Hinterbliebene des Loveparade-Unglücks aufgelegt. Hinterbliebene erhalten 50.000 Euro.

Die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe erhalten zehn Jahre nach dem Unglück weitere finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat die Landesregierung auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses einen zweiten Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt.

Die Anspruchsberechtigten würden derzeit von Ministerpräsident Armin Laschet persönlich angeschrieben und über das Hilfsprogramm informiert. Am Rande der Loveparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände 21 Menschen zu Tode gedrückt worden. Mehr als 650 wurden verletzt.

Hinterbliebene erhalten 50.000 Euro, Verletzte 5.000 Euro

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Anspruchsberechtigt seien die Hinterbliebenen und Verletzten, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfefonds des Landes erhalten haben. Die Hinterbliebenen seien seinerzeit mit jeweils 20.000 Euro unterstützt worden. Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen ebenfalls bis zu 20.000 Euro.

Im Rahmen des zweiten Hilfsfonds werden die Hinterbliebenen nun mit weiteren 50.000 Euro vom Land unterstützt, Verletzte erhalten 5.000 Euro. "Erstmals haben auch solche Verletzten einen Zahlungsanspruch, die nicht stationär behandelt werden mussten", betonte die Staatskanzlei. Die Auszahlung der Hilfeleistung erfolgt über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Anspruchsberechtigte könnten dort bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag stellen.

Expertenkommission erarbeitet Rahmen für Open-Air-Veranstaltungen

Die Landesregierung arbeite daran, dass sich eine Katastrophe wie bei der Loveparade nicht wiederholen könne, hieß es weiter. Derzeit überprüfe und aktualisiere eine Expertenkommission im Innenministerium den kurz nach der Katastrophe herausgegebenen «Orientierungsrahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen im Freien». Beraten werde die Kommission unter anderem vom Sachverständigen im Loveparade-Prozess, Prof. Jürgen Gerlach. Die Arbeiten der Kommission seien bereits weit fortgeschritten.

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Eine weitere Expertenkommission im Justizministerium soll in den nächsten Monaten Vorschläge erarbeiten, wie künftig eine bessere Aufarbeitung von komplexen Katastrophenfällen erfolgen kann.