Duisburg. Die CE-Kennung bestätigt die strenge Prüfung der Masken. In Duisburger Apotheken wurden aber auch ungeprüfte Masken an Kunden verteilt.

Lange Warteschlangen vor Apotheken bestimmen in diesen Tagen das Bild, vor allem, seitdem das Bundesgesundheitsministerium mit der Verordnung vom 14. Dezember die kostenlose Ausgabe von drei FFP2-Schutzmasken an Menschen ab dem 60. Lebensjahr verfügt hat. Die meisten Apotheken haben eine ausreichende Anzahl der Masken bestellt, bei anderen sind sie relativ schnell vergriffen, bei wiederum anderen werden Masken herausgegeben, die aufmerksame Empfänger stutzig machen.

So eine 80-jährige Dame aus Homberg, die als Stammkundin ihre Masken aus ihrer bevorzugten Apotheke abholte. Die Frau bemerkte beim Blick auf den Mund- und Nasenschutz, dass er nicht die Dekra-zertifizierte Kennung CE mit einer folgenden Nummer aufwies, sondern die Kennung KN 95. Die Frau befürchtete, dass diese Masken Materialfehler aufweisen könnten, aber auf jeden Fall nicht sicher seien.

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Als Notreserve empfohlen

Wer sicher sein will, dass er eine geprüft und zertifizierte Maske bekommt, sollte unbedingt auf das CE-Kennzeichen achten.
Wer sicher sein will, dass er eine geprüft und zertifizierte Maske bekommt, sollte unbedingt auf das CE-Kennzeichen achten. © FUNKE Foto Services | Foto: STEFAN AREND

Stutzig wurde sie vor allem auch deshalb, weil sie in dieser Zeitung zwei Berichte zu den KN 95-Masken gelesen hatte, in denen unter anderem vor diesen Masken gewarnt wurde beziehungsweise diese lediglich als Notreserve empfohlen wurden. „Ich habe Bauchweh dabei, wenn ich diese Masken bekomme. Wir sind in der Hochphase von Corona. Es ist ein Skandal, wenn eine Apotheke so etwas macht“, empört sich die 80-Jährige. Sie hat die Masken in jene mit einer CE-Kennung umtauschen können, wenngleich die Apothekerin ziemlich verschnupft auf das Ansinnen reagiert habe.

Die Hombergerin schützt sich übrigens mit selbstgenähten Masken, die zusätzlich einen Filter haben, hatte aber auch schon in vergangener Zeit FFP2-Masken gekauft, von denen sie heute nicht mehr sicher ist, ob sie entsprechend geprüft waren. Sie appelliert gerade an ältere Menschen, genauer auf die Masken zu schauen, ob sie eine CE-Kennung haben.

Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Duisburg/Niederrhein, Peter Vogt, erläutert, dass FFP2-Masken mit der Kennung KN zu 95 Prozent in China, jene mit der Kennung KN95 in Japan hergestellt, aber nicht geprüft und zertifiziert seien. Das bedeute, so Vogt, aber nicht automatisch, dass sie nicht verkehrsfähig seien und nicht abgegeben werden dürften. Er vermutet, dass es sich dabei um Altwaren ohne CE-Kennung aus dem Monat März handelt.

Apotheken müssen die Masken selbst kaufen

Peter Vogt, der in Homberg die Markt-, Augusta- und Atrium-Apotheke betreibt, sagt: „Wer eine Maske mit der KN 95-Kennung erhalten hat, kann zu uns kommen und sie umtauschen.“ Der Apotheker beschreibt die schwierige Situation, in der seine Kollegen und er momentan stecken würden. So müsse jede Apotheke selber dafür sorgen, dass sie die Masken einkaufen.

Peter Vogt beklagt: „Es gibt viel Schindluder. Ich bekomme zig Emails von Händlern, die Masken anbieten. Wir Apotheker sind am Anschlag.“ Es sei ein breites Thema, mit dem sich Apotheker augenblicklich auseinandersetzen müssten. Im Dezember müssten die Leute ab dem 60. Lebensjahr mit den drei kostenlosen Masken versorgt werden. Manche Apotheke habe diese Masken nicht, weil sie sich nicht darum gekümmert hätte.

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Die Apotheken von Peter Vogt seien inzwischen mit tausenden Masken ausgestattet. „Sie haben alle das Dekra-Zertifikat. Wir wollen unsere Kunden nicht übers Ohr hauen“, betont der Homberger Apotheker.

Folgende Personen haben Anspruch auf kostenlose Masken

In der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Corona-Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember ist genau beschrieben, welcher Personenkreis Anspruch auf die kostenlosen FFP2-Masken hat und welche Arten von Schutzmasken ausgabefähig sind. Anspruch auf drei kostenlose Masken haben Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unter diversen Krankheiten leiden, wie zum Beispiel chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz, Demenz oder Schlaganfall, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie.

Den Anspruch auf die Schutzmasken haben gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen.