Duisburg. Corona-Strafe nicht akzeptiert: Die meisten Einsprüche meldet die Stadt Duisburg derzeit gegen Bußgelder zu Maskenverstößen. Das sind die Zahlen.

Etwa jeder achte Bürger hat seit Beginn der Pandemie ein Corona-Bußgeld in Duisburg nicht akzeptiert. Nach Angaben der Stadtsprecherin Gabi Priem sind bisher 790 Einsprüche bei 6700 geahndeten Verstößen eingegangen. Aktuell gehen die meisten gegen Bußgeldbescheide zu Maskenverstößen vor. Da sind es laut Priem derzeit 173 Einsprüche bei 789 Verfahren.

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In bislang 51 Fällen habe die Stadt die Verfahren bei Masken-Bußgeldern eingestellt. In weiteren 151 Fällen sei dies bei den übrigen Verstößen geschehen. „Die Gründe hierfür werden statistisch nicht erfasst“, sagt die Stadtsprecherin.

Corona-Verstöße: Stadt Duisburg hat bisher 202 Bußgeldverfahren nach Einsprüchen eingestellt

Denkbar sei eine Einstellung aber etwa, wenn zum Beispiel ein Attest nachgereicht wird, das die betreffende Person von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, etwa aus gesundheitlichen Gründen befreit. Oder wenn sich nach einem geahndeten Verstoß gegen das Kontaktverbot herausstellt, dass der oder die Beschuldigte doch nicht mit zu vielen anderen Personen gemeinsam unterwegs war.

112 Bußgeldverfahren wegen Corona-Verstößen sind laut Priem an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, wenn Einsprüchen eben nicht stattgegeben wurde und die Betroffenen die Strafe weiter nicht akzeptieren. Ein Großteil landet am Ende zur Entscheidung bei den Amtsgerichten in Duisburg. Neben Hamborn und Ruhrort hat sich allein das Gericht am König-Heinrich-Platz bisher mit 40 bis 50 Einsprüchen bei den Erwachsenen und mit rund 20 bei Jugendlichen auseinandergesetzt, so Pressesprecher Rolf Rausch.

Bußgelder gegen drei Arzthelferinnen sorgten für Aufsehen

Für Aufsehen hatte in der Vergangenheit der Fall dreier Arzthelferinnen Anfang April gesorgt. Sie waren nach getaner Arbeit in eine Corona-Kontrolle des Ordnungsamts geraten. Sie standen ihren Angaben zufolge auf der Königstraße im Eingangsbereich der Praxis nur wenige Sekunden zusammen und bekamen von Bußgelder von jeweils 200 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen aufgebrummt. Wegen Verstoß gegen das Kontaktverbot.

Die Drei legten daraufhin Einspruch ein und eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei. Die Fälle gingen bis vor das Amtsgericht. Weil die zuständen Richter signalisierten, die Bußgeldbescheide nicht zurückzunehmen, zahlten die Betroffenen am Ende – mit Wut im Bauch. Unabhängig davon kann laut Rausch die Geldbuße bei Jugendlichen, die knapp bei Kasse sind, in Sozialstunden für gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.

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Eines möchte der Sprecher abschließend betonen: „Nicht alle von der Stadt verhängten Corona-Strafen sind bisher vom Gericht bestätigt worden.“ Wie viele Verfahren hier konkret eingestellt worden sind, konnte er allerdings nicht sagen.

>> HOTSPOT DUISBURG: KRISENSTAB PRÜFT VERSCHÄRFUNG DER CORONA-REGELN

• Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in NRW weiter strenge Hygiene-Auflagen, wie zum Beispiel der Mindestabstand von 1,50 Metern oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Seit dem 1. Dezember ist in NRW die neue Coronaschutzverordnung mit strengeren Regeln in Kraft.

• Der Corona-Krisenstab im Hotspot Duisburg prüft nach eigenen Angaben aktuell mit dem Gesundheitsministerium NRW mehrere lokal begrenzte Maßnahmen für erhöhten Infektionsschutz in der Stadt. Dazu zählen zum Beispiel verschärfte Kontaktbeschränkungen und ein nächtliches Ausgehverbot.