Duisburg. Wie hoch ist bei Corona-Verstößen der Anteil von Kindern und Jugendlichen? Wie sieht es mit Bußgeldern aus? Das sagt die Stadt Duisburg.
Insgesamt hat das Ordnungsamt in Duisburg seit Beginn der Pandemie rund 5.400 Corona-Verstöße festgestellt. Doch wie hoch ist der Anteil bei Kindern und Jugendlichen? Wie sieht es bei Missachtung der Regeln mit Bußgeldern aus? Schließlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Stadtsprecher Sebastian Hiedels hat auf Nachfrage der Redaktion Stellung bezogen.
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Konkrete Zahlen, so Hiedels, werden zwar nicht erfasst. Grundsätzlich sei der Anteil von Kindern und Jugendlichen bei den Verstößen aber sehr gering. Es handele sich um Einzelfälle. Klar ist aber, dass sich auch Kinder an Regeln halten müssen.
Corona in Duisburg: Keine Ausnahme für Kinder bei den Kontaktbeschränkungen
Ab dem Schulalter muss zum Beispiel ein Mund-Nasen-Schutz in Fußgängerzonen und auf Spielplätzen getragen werden. Und die Coronaschutzverordnung sehe darüber hinaus auch keine Ausnahmen bei den geltenden Kontaktbeschränkungen vor. So dürfen Kinder etwa nur mit einem weiteren Kind beziehungsweise einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt zur Schule gehen.
Der Städtische Außendienst ( SAD ) spreche bei Verstößen auch Kinder unter 14 Jahren an. „Die Mitarbeiter erläutern das Fehlverhalten und wozu die Corona-Maßnahmen dienen“, so Hiedels. „In den sehr wenigen Fällen, in denen das Kind nicht einsichtig ist, wird Kontakt zu den Eltern aufgenommen.“
Bußgelder verhängt das Duisburger Ordnungsamt bei Jugendlichen ab 14 Jahren
Bei Minderjährigen ermittelt und informiert nach Angaben des Stadtsprechers die Corona-Clearingstelle die Erziehungsberechtigten – gegebenenfalls auch über einen Bußgeldbescheid. Geldbußen verhängt das Ordnungsamt demnach aber nur bei Jugendlichen ab 14 Jahren. Sie fallen grundsätzlich auch geringer aus – je nach Vorfall.
„Der Städtische Außendienst geht aber hier bei Verstößen grundsätzlich mit Augenmaß vor“, so Hiedels. „Schließlich reden wir nicht von Erwachsenen.“
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