Duisburg. Gastronomen in Duisburg sind über die Regeln für die Novemberhilfe irritiert: Was passiert etwa mit Umsätzen aus dem Außer-Haus-Verkauf?

Marco Peters’ Currywurst ist preisgekrönt. Davon hat er zurzeit aber gar nichts. Er ist im Moment mit seinem Imbissstand und seiner Geschäftsidee zur Untätigkeit verdammt. Und ziemlich irritiert.

Dafür hat ausgerechnet die Ankündigung der Bundesregierung gesorgt, Unternehmen, die während des neuerlichen Teil-Lockdowns schließen müssen, 75 Prozent des November-Umsatzes des vergangenen Jahres als finanzielle Hilfe zu gewähren. „Was passiert denn, wenn ich meine Wurst außer Haus verkaufe? Steht mir dann die Hilfszahlung nicht zu?“, fragt der ehemalige Betriebswirt verunsichert.

Gastronomen in Duisburg: Soforthilfe war schon eine „Mogelpackung“

Er befürchtet, dass er mit der auf diese Weise generierten „kleinen“ Zusatzeinnahme dann eventuell das Anrecht auf die angekündigte Finanzhilfe verwirken könnte. Deshalb lässt Peters seinen Streetfood-Trailer vorsichtshalber in der Garage stehen. Seine Befürchtungen sieht er bestätigt, seitdem seit einigen Tagen Klarheit über die „Spielregeln“ für die „Novemberhilfe“ herrscht.

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Seine Meinung dazu ist eindeutig: „Das ist eine Mogelpackung wie die 9000 Euro Soforthilfe im März.“ Gerade das Herausrechnen von „Außer-Haus-Verkäufen“ im November 2019 sieht er kritisch: „Viele Gastronomen beliefern in der Vorweihnachtszeit außer Haus, dazu gehören Firmenevents, Gänseessen und anderes.“ Das mache gerade im November einen erheblichen Teil des Umsatzes aus, der nun nicht angerechnet werden soll.

„Außer-Haus-Verkauf“ im aktuellen Monat wird nicht mindernd angerechnet

Dass der „Außer-Haus-Verkauf“ im aktuellen Monat nicht mindernd angerechnet werden soll, bringe auch nicht viel: „Der steht in keinem Verhältnis zu normalen Jahren und stellt nur einen Bruchteil des Umsatzes dar.“ Er sieht Parallelen zur Frühjahrs-Soforthilfe, als erst später klar wurde, dass die Hilfe nur für Betriebskosten wie Miete und Strom verwendet werden durfte, die bei manchem Solo-Selbstständigen aber gar nicht anfallen.

Marco Peters vor seinem Foodtruck im April 2020. Aktuell hat der Wagen „Pause“: Peters befürchtet, dass er mit der auf diese Weise generierten „kleinen“ Zusatzeinnahme eventuell das Anrecht auf die angekündigte Finanzhilfe verwirken könnte.
Marco Peters vor seinem Foodtruck im April 2020. Aktuell hat der Wagen „Pause“: Peters befürchtet, dass er mit der auf diese Weise generierten „kleinen“ Zusatzeinnahme eventuell das Anrecht auf die angekündigte Finanzhilfe verwirken könnte. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Da er die Auszahlung der neuerlichen Finanzhilfe nicht gefährden wollte, ließ er seit Beginn des November-Lockdowns die Arbeit lieber ruhen. Wehmütig denkt er an die eigentlich vollen Auftragsbücher für das aktuelle Jahr: „Wir hatten Verträge für 200 Events abgeschlossen, nur fünf Termine davon konnten realisiert werden.“

An den jetzt vorliegenden neuen Regelungen stört Peters zudem, dass die Anträge nur von Steuerberatern gestellt werden dürfen: „Die sind derzeit eh total überlastet, da wird es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommen, viele brauchen das Geld aber dringend.“

„Haus Wilmes“ in Duisburg: Eröffnung erst in diesem Jahr ein Problem?

Antonio Ziogas und seine Ehefrau Alexandra machen sich aus anderen Gründen Sorgen. Zum 1. Januar dieses Jahres haben sie das „Haus Wilmes“ in Wanheim auf der Römerstraße übernommen. Die alteingesessene Gaststätte wurde schnell zu einem beliebten Treff, nicht nur wegen des Angebots an griechischen Spezialitäten: „Man traf sich hier in geselliger Runde, trank ein Bierchen, alles lief eigentlich prima an.“ Dann legte Corona alles lahm.

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Der erste Lockdown im Frühjahr traf die Gastronomie voll. Den Mut verlor das Gastronomenpaar allerdings nicht. „Wir hatten bereits von Anfang an auch auf den Außer-Haus-Verkauf gesetzt, das lief prima und kam uns während der Schließung dann zugute“, blickte Gastwirt Ziogas zurück. Die Soforthilfe hatte ebenfalls dazu beigetragen, dass das neue Lokal überleben konnte.

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Jetzt befürchten die jungen Gastronomen, dass sie bei der „Novemberhilfe“ durchs Rost fallen. Maßgeblich für die Finanzhilfe soll der Novemberumsatz des vergangenen Jahres sein. 75 Prozent davon sollen als Hilfe ausgezahlt werden. Alexandra Ziogas: „Aber uns gibt es ja erst seit Januar, wenn wir deswegen keine Unterstützung bekommen würden, wäre das sehr ungerecht.“

Dehoga gibt Entwarnung: monatlicher Durchschnittsumsatz als Grundlage

Entwarnung gibt Marc Weber, Vorsitzende der Duisburger Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband): Antragsberechtigte, die nach dem 31.10.2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Berechnungsgrundlage den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung angeben, erklärt Weber.

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Da für die Ziogas dafür nur das Jahr 2020 infrage kommt, wird die Berechnungsgrundlage eher bescheiden bleiben, da nach den Durchführungsbestimmungen „Außerhausverkaufsumsätze zu reduziertem Mehrwertsteuersatz“ herausgerechnet und somit nicht berücksichtigt werden. Allerdings sollen im Gegenzug „Außerhausverkaufsumsätze während der (aktuellen) Schließung von der Umsatzanrechnung ausgenommen werden, um eine Auswertung des Geschäfts zu begünstigen.“

Ob mit oder ohne finanzielle Hilfen, Aufgeben ist für das Gastwirtspaar keine Option: „Wir jammern nicht, arbeiten hart und sind sieben Tage bis zu zehn Stunden aktiv.“ Dankbar sind sie Mutter Angelika, die sich während der Zeit um die drei schulpflichtigen Kinder kümmert: „Wenn sie nicht da wäre, gäbe es uns nicht mehr.“

>>> INFORMATIONEN ZUR NOVEMBERHILFE

  • Die detaillierten Informationen zur Novemberhilfe des Bundes sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft nachzulesen: www.bmwi.de
  • Dort ist auch folgende Beispielberechnung nachzulesen: „Eine Pizzeria hatte im November 2019 8000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2000 Euro durch Außer-Haus-Verkauf. Sie erhält daher 6000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.“