Duisburg. Kinder, die 2021 schulpflichtig werden, müssen vom 5. bis 9. Oktober 2020 an Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Das ist zu beachten.
Kinder, die kommendes Jahr schulpflichtig werden, müssen im Zeitraum vom 5. bis 9. Oktober 2020 an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Darauf macht die Stadt aufmerksam. Wegen der besonderen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Anmeldungen in diesem Jahr – nach Kontaktaufnahme mit der gewünschten Grundschule – an fest zugewiesenen Terminen.
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Schulpflichtig für das Schuljahr 2021/22 sind demnach Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden laut Stadt hierüber derzeit vom Schulamt informiert.
Termin für Anmeldung an Duisburger Grundschulen erforderlich
Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren wurden, können auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch hier muss vorher ein Termin vereinbart werden, bei dem das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtsnachweis des Kindes vorzulegen ist. Alle anzumeldenden Kinder sollten zudem bei der Anmeldung in der Schule vorgestellt werden.
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