Duisburg. Die Stadt meldet einen weiteren Corona-Fall an einer Grundschule. Warum die Schüler nicht in Quarantäne müssen, obwohl ihr Lehrer infiziert ist.
In Duisburg hatten seit dem Unterrichtsbeginn am 12. August bis Ende voriger Woche zehn Schulen Corona-Fälle gemeldet. In dieser Woche hat das Gesundheitsamt bislang von einem Infektionsfall an einer Schule erfahren: Ein Lehrer der Gemeinschaftsgrundschule an der Sandstraße in Marxloh hat sich angesteckt.
Das sei am Montag, 31. August bekannt geworden, erläutert Stadtsprecher Falko Firlus. Die Stadtverwaltung ordnete für die Grundschüler, die auch vor dem Ende der Maskenpflicht in NRW keinen Mund-Nasen-Schutz tragen mussten, allerdings keine Quarantäne an. Der Grund, so Firlus: Der Lehrer habe „immer eine FFP2-Maske getragen“. Diese Masken schützen Träger und Umfeld vor einer Ansteckung.
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Das Amt entscheidet bei jedem Fall individuell, ob es Klassen oder einzelne Kontaktpersonen isoliert. Bis Ende Augst war das wegen der Maskenpflicht an weiterführenden Schulen aus Sicht der Behörden mehrmals nicht notwendig. Wegen der Aufhebung der Maskenpflicht durch das Land werden nach Angaben der Stadt Quarantänemaßnahmen künftig jedoch wohl nicht mehr so stark begrenzt werden können wie bislang (wir berichteten).
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Auf Kosten des Landes können sich Lehrer und Erzieher seit Anfang August freiwillig auf Corona testen lassen. Im gemeinsamen Testzentrum von Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein und Stadt im TaM sind dabei nach Angaben von Falko Firlus bislang sieben Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern, drei bei Erzieherinnen und Erziehern attestiert worden.