Duisburg. Die Maßnahmen der Stadt Duisburg nach Corona-Fällen an mehreren Schulen sind bisher unterschiedlich. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.
Corona-Fälle hat es an mehreren Schulen und Klassen in Duisburg gegeben. Die Folgen waren allerdings zuletzt unterschiedlich. Während etwa an der Gesamtschule Meiderich die Mitschüler und Lehrer aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere durch die bis zum 31. August geltende Maskenpflicht im Unterricht, nicht in häusliche Quarantäne mussten, war dies am Sophie-Scholl-Berufskolleg in Marxloh der Fall. Es seien „direkte Kontakte zwischen Schülern außerhalb des Schulgeländes in Marxloh festgestellt worden“, so die Stadt.
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Wir haben mit der Stadt verschiedene Szenarien für Grundschulen und weiterführende Schulen, aber auch für Kitas durchgespielt, um die Vorgehensweise und Maßnahmen des Gesundheitsamts bei Corona-Erkrankungen beziehungsweise Verdachtsfällen besser nachvollziehen können. Die Stadt sagt auch, wie sie nun mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht ab Dienstag, 1. September, an weiterführenden Schulen beziehungsweise der Möglichkeit umgeht, dort ein Maskengebot auszusprechen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema:
So entscheidet das Duisburger Gesundheitsamt bei Corona-Verdacht in Kitas und Schulen
Wie ist das Vorgehen an Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen bei Verdacht auf Corona beziehungsweise bei Symptomen wie trockener Husten?
Es wird dann erst einmal keine Quarantäne angeordnet. Zum Ausschluss einer Infektion erfolgt in der Regel ein Test bei den Erkrankten. Bei vielen Kindern mit Erkältungsbeschwerden wurde aber im Einzelfall der Einrichtung empfohlen, die betroffene Gruppe zu schließen.
Was passiert, wenn ein Schüler oder eine Lehrkraft an einer Grundschule beziehungsweise an einer weiterführenden Schule positiv auf Corona getestet wurde und sich zuvor in der infektiösen Zeit in der Klasse beziehungsweise Schule aufgehalten hat?
Bei einem Schüler oder Lehrer mit positivem Ergebnis musste bisher zwischen Grundschulen (Unterricht ohne Maske) und weiterführenden Schulen (Unterricht mit Maske) unterschieden werden. In der Grundschule müssen in der Regel die Schulklasse und die unterrichtenden Lehrer in Quarantäne und es wird ein Corona-Test, in der Regel fünf Tage nach dem letzten Kontakt, angeboten. In den weiterführenden Schulen mussten bisher bei Einhaltung der Maskenpflicht und des Hygienekonzepts in der Regel keine Schüler oder Lehrer in Quarantäne. Der Klasse beziehungsweise dem Lehrer wurde aber laut Stadt ebenfalls ein Test angeboten.
Welche Quarantäne-Maßnahmen werden in Kitas bei Kindern und Erziehern getroffen?
Bisher vergleichbar der Grundschule, wenn die Gruppen getrennt betreut werden.
Weiterführende Schulen können ein „Masken-Gebot“ für den Unterricht aussprechen
Was ändert sich mit dem Ende der Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen in NRW?
Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht im Unterricht am 31. August an weiterführenden Schulen enden zu lassen (wir berichteten). Mund-Nasen-Bedeckungen sind aber weiter in Schulgebäuden außerhalb der Klassen zu tragen. Weiterführende Schulen können ein „Masken-Gebot“ für den Unterricht aussprechen. Der Krisenstab der Stadt Duisburg empfiehlt dies.
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Was bedeutet dies für Quarantäne-Maßnahmen?
Durch Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen werden nach Angaben der Stadt dort Quarantänemaßnahmen vermutlich nicht mehr so stark begrenzt werden können wie bisher. Die Entscheidung ist aber weiter abhängig vom Einzelfall, den Ergebnissen der Ermittlung und der geschilderten Situation. Entscheidend ist, ob während des Unterrichts doch weiter Masken getragen und gelüftet wurde. Auch wichtig: Wurden die Abstände, die übrigen Regeln eingehalten? Das Gesundheitsamt fragt solche wichtigen Infos bei den Einrichtungsleitungen ab.
Wie kommt das Gesundheitsamt an Infos über Kontakte von positiv getesteten Schülern außerhalb des Schulgeländes?
Außerschulische Kontakte etwa durch Sportvereine werden direkt beim Infizierten oder dessen Eltern ermittelt. Grundsätzlich gilt: Auch wer selbst ohne Symptome ist, aber engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, muss für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
Bei Beschwerdefreiheit hebt das Duisburger Gesundheitsamt die Quarantäne nach 14 Tagen wieder auf
Wann und aus welchen Gründen hebt das Gesundheitsamt die Quarantäne wieder auf?
Die engen Kontaktpersonen beziehungsweise deren Eltern werden nach der Anordnung täglich angerufen. Bei Beschwerdefreiheit wird die Quarantäne nach 14 Tagen, dann auch schriftlich durch das Gesundheitsamt aufgehoben.
Welchen Gestaltungsspielraum hat das Gesundheitsamt bei ihren Maßnahmen?
Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin ermöglichen nur einen begrenzten Ermessensspielraum.
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