Duisburg. Für die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe in Duisburg wird es nach einer neuen Vereinbarung bis 2028 keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg soll es bis Ende 2028 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Den Beschäftigten soll außerdem ein Rückkehrrecht zur Stadt gewährt werden.

Dies haben Oberbürgermeister Sören Link, die Personaldezernentin Kerstin Wittmeier, der Sprecher des Vorstands der Wirtschaftsbetriebe, Thomas Patermann und der Personalratsvorsitzende der Wirtschaftsbetriebe, Marco Schliemann, nun vertraglich festgehalten. „Diese wichtige Vereinbarung schafft zum einen Sicherheit für die Beschäftigten und steigert zum anderen die Attraktivität der Wirtschaftsbetriebe Duisburg als Arbeitgeber in der Region“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

Kündigungsschutz gilt bei den Wirtschaftsbetrieben seit 2007

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Die Regelungen zu diesem Kündigungsschutz gehen auf das Jahr 2007 zurück. Damals lösten sich die Wirtschaftsbetriebe von der Stadt Duisburg und wurden zu einer Anstalt öffentlichen Rechts.

Damit galten und gelten für die Stadttochter andere Grundlagen, auch den Kündigungsschutz betreffend. 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2021 keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Jetzt konnte der Personalrat der Wirtschaftsbetriebe diese Vereinbarung verlängern.

Stabilität für 1750 Beschäftigte

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Bei den Wirtschaftsbetrieben arbeiten über 1750 Menschen. Sie kümmern sich unter anderem um die Abfallbeseitigung, das Kanalnetz, Friedhöfe, Straßen und Spielplätze.

Thomas Patermann, Sprecher des Vorstands der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, freut sich, den Beschäftigten Sicherheit und Stabilität geben zu können. „Wir erleben gerade alle schwierige Zeiten. Jede und jeder von uns kennt jemanden, dessen Job von der aktuellen Pandemie eingeschränkt oder bedroht wird.“ Das Unternehmen bleibe ein beständiger und zuverlässiger Arbeitgeber und Partner der Stadt Duisburg.

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