Duisburg. Die Bezirksvertretungen verkörpern in Duisburg die „Politik vor Ort“. Wir erklären, wie sie sich zusammensetzen und wie ihre Arbeit funktioniert.

Sie verkörpern die „Politik vor Ort“, sollen stets die Belange der Stadtteile verfolgen: Bei der Kommunalwahl am 13. September werden neben dem Rat auch die sieben Duisburger Bezirksvertretungen (BV) neu zusammengestellt. Sie sollen als Vertretungen der Bürger in den Stadtteilen sicherstellen, dass deren Interessen bei allen Ratsentscheidungen berücksichtigt sind. In kleineren Angelegenheiten haben sie auch eigene Entscheidungsbefugnisse.

Motorengeräusche nerven, zu schnelle Autos erzeugen Angst – Anwohner der Kaiserstraße in Walsum fordern schon lange, dass vor ihrer Haustür Tempo 30 gilt. Eine der ersten Stellen, um ihr Anliegen vorzutragen, war für die Walsumer die Bezirksvertretung. Mit dem Nachdruck einer Unterschriftenaktion wandten sie sich an Bezirksbürgermeister Georg Salomon (SPD). Dessen Partei brachte schließlich, mit Hilfe eines Mehrheitsbeschlusses in der BV, einen Antrag an die Verwaltung auf den Weg.

Bezirksvertretungen können Duisburger Vereinen Zuschüsse gewähren

Für solche Mehrheitsbeschlüsse sind in den Duisburger Bezirksvertretungen immer neun Stimmen nötig. Denn trotz unterschiedlicher Einwohnerstärke ist die Zahl der Sitze in allen Bezirken gleich: Der BV gehören jeweils 17 stimmberechtigte Mitglieder an. Dazu kommen die Ratsfrauen und Ratsherren des Bezirks. Die nehmen als beratende Mitglieder an den BV-Sitzungen teil; sie dürfen dort sprechen, haben aber kein Stimmrecht.

In allen Angelegenheiten, die die Stadtteile betreffen, müssen die Bezirksvertretungen angehört werden – auch, wenn am Ende der Rat entscheidet. Das gilt etwa, wenn eine Schule geschlossen oder ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Außerdem kann sich der Bezirksbürgermeister als Vorsitzender der BV im Rat selbst zu Wort melden.

Auch ohne den Rat können Bezirkspolitiker über Angelegenheiten entscheiden, die ausschließlich die Stadtteile betreffen – etwa über die Sanierung einer Kita, neue Straßenlaternen oder die Umbenennung von Straßen. Gleiches gilt für Zuschüsse für Vereine oder die sogenannten „Mittel zur Pflege des Ortsbildes“. Für beides hat die BV ein vom Rat festgelegtes Budget.

Bürger können in die Bezirksvertretungen ihre eigenen Themen einbringen

Gibt es zu einem Thema im Bezirk akuten Redebedarf, können Fraktionen in der BV oder der Bezirksbürgermeister es auf die Tagesordnung setzen. Oft geschieht das auf Anregung von Bürgern oder Initiativen, wie im Beispiel mit der Kaiserstraße in Walsum. Die BV kann dann mit Mehrheitsbeschluss Prüfaufträge an die Verwaltung stellen. Das zuständige Dezernat ist verpflichtet, einem solchen Auftrag nachzugehen. Im Fall der Kaiserstraße befindet sich die Stadt schon länger in einem Abstimmungsprozess, unter anderem mit der Feuerwehr. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen.

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Bürger können auch selbst Themen einbringen: Am Anfang jeder BV-Sitzung können sie Fragen stellen, sowohl an die Politik, als auch an die Verwaltung. Diese Fragen müssen sie einige Tage vor einer Sitzung schriftlich einreichen. Anders als beispielsweise bei einer Bürgerversammlung bleibt es allerdings bei einem Frage-Antwort-Spiel – längere Diskussionen sind an dieser Stelle nicht möglich. ()

>> DUISBURGER BEZIRKSVERTRETUNGEN WERDEN PER LISTE GEWÄHLT

• Die Wahl der Bezirksvertretungen ist eine Listenwahl. Es werden keine Direktkandidaten, sondern die Parteien beziehungsweise Bündnisse gewählt.

• Manche der Politiker kandidieren auch für den Rat der Stadt. Sollten sie ihren Wahlkreis gewinnen oder über die Reserveliste in den Rat einziehen, rückt die nächste Person auf der BV-Liste nach.