Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft 212 Verdächtigen vor, beim Antrag auf Corona-Soforthilfe betrogen zu haben. Einige haben gar kein Gewerbe.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt in 212 Verfahren wegen Subventionsbetrug. Der Vorwurf: Die Menschen sollen in der Corona-Krise zu Unrecht Soforthilfen beim Land NRW beantragt haben.

Die Tatverdächtigen kommen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus Duisburg, Dinslaken, Wesel, Oberhausen und Mülheim. Weil in den Ermittlungen alles sehr schnell gehen muss, hat die Behörde eine Sonderzuständigkeit eingerichtet. Mit 2,5 Stellen ermitteln nun Staatsanwälte gegen die vermeintlichen Betrüger, sichten die Anträge und prüfen die Konten. „Dabei drängt die Zeit, wenn wir das Geld auch sicherstellen wollen“, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Horst Bien. Für die Staatsanwaltschaft Duisburg bedeute das derzeit viel Extraarbeit.

Corona-Soforthilfen: Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen Betrugs

Bei den Ermittlungen zum Betrugsverdacht stießen die Staatsanwälte auf Ungereimtheiten: So haben einige der Verdächtigen gar kein Gewerbe oder betreiben dieses nur in Nebentätigkeit. In manchen Fällen gerieten die Firmen bereits vorher in Schieflage. Unter den Verdächtigen sind auch Rentner und Studenten. Die Verdachtsanzeigen kamen von Banken und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

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In zwei Verfahren kann die Staatsanwaltschaft bereits Erfolge vermelden: Das Gericht verhängte Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe. 29.000 Euro wurden sichergestellt. Bandenähnliche Strukturen konnten die Ermittler bislang nicht feststellen. „Die Tatverdächtigen kommen aus allen Gesellschaftsschichten“, erklärt Jennifer König, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Corona-Soforthilfe ist Firmen vorbehalten, die ganz konkret durch die Corona-Krise Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten. Betriebe mit bis zu fünf Angestellten konnten so 9000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro., Firmen mit mehr als zehn Angestellten 25.000 Euro.

Vergewaltigung in Mülheim und der Tod von Mine O.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg, die auch für Mülheim, Oberhausen, Dinslaken und Wesel zuständig ist, hat auch ihre Geschäftszahlen aus dem Jahr 2019 veröffentlicht. Dabei fällt auf: Die Zahl der Verfahren gegen bekannte Personen ist von 80.579 auf 79.965 gesunken. Aber: In 161 Fällen wurden in Kapitalsachen Ermittlungen eingeleitet. Das sind 40 mehr als noch im Jahr 2018. Unter Kapitalsachen fallen ausgeführte und versuchte Tötungen sowie Brandstiftungen mit Todesfolgen.

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In zwei Fällen stand die Staatsanwaltschaft 2019 besonders im Fokus: Im Juli 2019 vergewaltigen fünf Jugendliche in Mülheim eine 18-Jährige. Zum Tatzeitpunkt waren sie 12 und 14 Jahre alt. Im April fiel das Urteil gegen sie. Noch nicht vor Gericht verhandelt wurde der Tod der jungen Mutter Mine O.. Ihr Mann sitzt in Untersuchungshaft. Der Prozess wegen Totschlags soll am 1. September beginnen.