Duisburg. Noch bis zum 31. Mai können Unternehmen in Duisburg einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die IHK Niederrhein hilft bei der Antragsstellung.

Das Soforthilfe-Programm von Bund und Land stößt in der niederrheinischen Wirtschaft auf rege Nachfrage: Mitte Mai sollen bereits 31.000 Unternehmen in Duisburg und den Kreisen Wesel und Kleve Soforthilfe beantragt haben – laut Industrie- und Handelskammer Niederrhein (IHK) demnach jedes dritte Unternehmen.

Mit dem Nothilfe-Programm unterstützen Bund und Land kleinere Betriebe, je nach Zahl der Mitarbeiter, mit Einmalzahlungen zwischen 9000 und 25.000 Euro. Es richtet sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen Umsatzeinbußen erleiden müssen.

Soforthilfe für Unternehmen in Duisburg: IHK berät Antragsteller

Die Soforthilfe ist ein einmaliger Zuschuss und muss von den Betrieben nicht zurückgezahlt werden. Die hohen Antragszahlen zeigen laut IHK: Die Corona-Krise erschüttert die Wirtschaft massiv. „Vielen Betrieben steht das Wasser bis zum Hals. Deshalb ist es gut, dass die Politik mit der Soforthilfe ein Rettungspaket geschnürt hat, das von den Betrieben einfach und schnell beantragt werden kann“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.

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Verantwortlich für das Soforthilfeprogramm ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Um den Antragsprozess zu beschleunigen, arbeiten IHK und Bezirksregierung Hand in Hand. Die IHK übernimmt die Beratung der Antragsteller. Die Bezirksregierung ist für Bewilligung und Auszahlung verantwortlich. „Wir haben sehr schnell rund 30 unserer Mitarbeiter umgeschult, damit sie unsere Unternehmen beraten können. Diesen Service haben bis Ende April rund 3500 Betriebe in Anspruch genommen“, so Dietzfelbinger.

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Der Hauptgeschäftsführer der IHK-Niederrhein glaubt, dass viele Unternehmen, gerade in der Gastronomie, noch längere Zeit keine normalen Umsätze machen werden. Die Politik solle deshalb über eine Neuauflage des Programmes nachdenken. Die IHK berät interessierte Unternehmen auch weiterhin bei der Antragstellung – telefonisch unter 0203 28210 und nach E-Mails an soforthilfe@niederrhein.ihk.de.