Duisburg. Fans des MSV Duisburg haben in Corona-Zeiten schon von den Kulanzregeln der Deutschen Bahn profitiert – andere sind dagegen verärgert.

Mehrere Fans des Fußball-Drittligisten MSV Duisburg haben sich offenbar nach dem wegen Corona ausgefallenen Spiel beim FC Bayern II am zweiten Mai-Wochenende über die Deutsche Bahn geärgert. Einige hatten Gruppenreisen gebucht, die damals aufgrund der Pandemie zu touristischen Zwecken nicht möglich war.

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Die Redaktion hat zunächst über MSV-Fan Thomas Urban und seine sieben Freunde berichtet. Sie hatten versucht, die Fahrten zu stornieren und legten sich dabei wie viele andere ordentlich mit der Bahn an. Der Grund: Als Sonderkulanzregelung gab es zwar das Angebot, bis zum 31. Oktober 2020 an einem anderen Termin zu fahren. Dies betraf zunächst aber nur Einzeltickets und wurde erst später auch auf Gruppenreisen erweitert. Urban und Co. waren erleichtert.

Gruppe aus Duisburg hatte Bahnreise zum MSV-Spiel im Mai in München gebucht

Ein Bahn-Sprecher betonte damals auf Nachfrage, dass das Unternehmen in jedem einzelnen Fall um eine kulante Lösung bemüht sei. Dies können Nehle Krüger und ihr Mann, die mit sieben weiteren Anhängern der „Zebras“ ebenfalls eine Gruppenreise zum Auswärtsspiel in München gebucht hatten, allerdings nicht bestätigen.

Alle arbeiten ehrenamtlich für den MSV. Es sollte der Saisonabschluss werden. Aus bekannten Gründen wurde daraus nichts. „Ich habe mehrfach mit der Hotline der Bahn telefoniert und erklärt, dass der Hauptzweck der Reise das MSV-Spiel war und wir um Erstattung bieten“, so Nehle Krüger. „Außerdem finden wir bis 31. Oktober in der Konstellation keinen Ersatztermin. Es geht um über 1000 Euro.“

Die Deutsche Bahn erstattet das Geld in diesem Fall nicht zurück

Das Geld werden sie nicht zurückbekommen, wie ein Bahnsprecher einräumen musste. Sie erhalten aber auch keine Gutscheine. Andere schon: Wer etwa sein Ticket bis zum 13. März gekauft hat, kann es kostenfrei noch bis zum 30. Juni 2020 in einen Gutschein umwandeln. Dies gilt allerdings nur für Reisetage bis 4. Mai 2020. Pech also für Nehle Krüger und Co., dass sie ihre Fahrt vier Tage später angetreten hätten.

Ausnahmen werden diesbezüglich laut Bahnsprecher nur bei Härtefällen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, gemacht. Er betont, dass dass die Bahn mit der Verordnung der Kontaktsperren in Deutschland ab dem 13. März eine weitreichende Kulanz und seitdem die Stornierung und flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht habe.

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Diese Sonderkulanz mit der Möglichkeit, bis 13. März gekaufte Tickets schnell und einfach online in einen drei Jahre gültigen Gutschein umzuwandeln, hatte die DB demnach zwischenzeitlich für alle Tickets mit Reisedatum bis zum 4. Mai verlängert. Zusätzlich mache die DB ihren Kunden für Reisen danach das Angebot, jedes bis einschließlich 13. März gebuchte Fernverkehrsticket für Fahrten bis einschließlich 31. Oktober flexibel ohne Zugbindung zu nutzen.

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Diese Regelung gelte auch für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets. Inhaber von Flexpreis-Tickets können laut Bahn auch unabhängig von diesen Kulanzregelungen weiterhin ihr Ticket stornieren und rückerstatten lassen.

Das sagt die Verbraucherzentrale zu den Kulanzregeln der Deutschen Bahn

Die DB macht also eigene Kulanzregeln mit eigenen zeitlichen Fristen. Unabhängig davon, ob dies nun als gerecht empfunden wird, verstößt dies nicht gegen geltendes Recht, sagt die Verbraucherzentrale. Ein am 20. Mai in Kraft getretenes Gesetz betreffe nur Freizeitveranstalter. „Das ist zwar ein dehnbarer Begriff“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg. „Aber Geldrückerstattungen und Gutscheinlösungen werden dadurch etwa nach coronabedingten Absagen bei Konzerten oder Musicals geregelt, nicht aber bei Bahnreisen.“