Duisburg/Hamburg. Ein Musical fällt im Mai wegen Corona aus. Warum ein Paar sauer auf Veranstalter Stage Entertainment ist und was die Verbraucherzentrale sagt.
Es sollte ein so schönes Pärchen-Wochenende vom 8. bis 10. Mai in Hamburg werden: Marcel Terpitz aus Duisburg freute sich vor allem auf die Schiffsparade zum Hafengeburtstag, seine Mülheimer Freundin Sabrina Janich besonders auf den Besuch des Musicals „Pretty Woman“. Durch Corona fielen beide Veranstaltungen ins Wasser. Das Paar hat dafür vollstes Verständnis. Es konnte das gebuchte Hotel zum Glück stornieren. Deutlich mehr Probleme bereitet den beiden bisher aber der Musical-Produzent Stage Entertainment.
Das Geld, immerhin 174,16 Euro für die bereits Anfang des Jahres gekauften Karten, haben sie bisher noch nicht wieder bekommen. Stattdessen erhielten sie im April eine Mail mit einem Link, um entweder auf einen anderen Termin oder auf ganz andere Musicals umzubuchen.
Duisburger ist sauer auf Stage Entertainment
„Pretty Woman“ läuft nur noch bis Ende Januar 2021. „Und die anderen angebotenen Musicals haben wir entweder schon gesehen oder sie haben uns nicht interessiert“, sagt Marcel Terpitz. „Wir haben daraufhin mehrmals per Mail angeboten, dass wir im April 2021 das neue Musical ,Die Eiskönigin’ anschauen und uns die Kosten dafür mit einem Gutschein verrechnet werden. Wir starten dann nämlich sowieso von Hamburg aus mit meinen Eltern zu einer Aida-Kreuzfahrt zum Nordkap. Und nach unserer Rückkehr wäre das ein wunderbarer Abschluss. Bisher haben wir aber keine Antwort erhalten.“
Die Mitarbeiter der ebenfalls mehrfach kontaktierten Umbuchungs-Hotline seien keine Hilfe gewesen. Sie haben demnach immer nur gebeten, eine Mail zu schreiben. Die Ticket-Hotline sei zwischenzeitlich gar nicht erreichbar gewesen. Erst am vergangenen Samstag habe sich dort ein Mitarbeiter gemeldet. „Er konnte auch keine Lösung anbieten, hat uns dafür aber gebeten, keine Mails mehr zu schreiben...“ Auf der Facebook-Seite von Stage Entertainment machen weitere Betroffene ihrem Ärger Luft.
Verbraucherzentrale Duisburg: „Einige Veranstalter haben Kunden hingehalten“
Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale in Duisburg, stellt klar: Alle, die Veranstaltungstickets vor dem 8. März gekauft haben, haben zwar keinen Anspruch auf Rückerstattung, aber zumindest auf einen Wertgutschein. Am 20. Mai ist dazu ein Gesetz in Kraft getreten, das dies rückwirkend regelt und auf das laut Wleklinski viele Freizeitveranstalter offenbar gewartet haben. „Einige haben Kunden regelrecht hingehalten.“ Allerdings: Veranstalter, die ab dem 8. März angesichts des sich ausbreitenden Coronavirus weiter Tickets verkauft haben, sind demnach nicht schutzwürdig. Kunden können hier das Geld zurückfordern.
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Wichtig: Die Verbraucherzentralen halten laut der Expertin die Gutscheinregelung für verfassungswidrig und überlegen demnach, dagegen vorzugehen. „Die Kunden können solche Gutscheine zwar bis Ende 2021 einlösen, tragen dafür aber das komplette Risiko“, so Wleklinski. „Das gilt für mögliche Preissteigerungen von Veranstaltungen, aber auch für mögliche Insolvenzen der Veranstalter. Dann ist der Gutschein nichts mehr wert und das Geld ist weg.“
Anspruch auf Gutscheinregelung
Im aktuellen Fall rät sie, dass die Verbraucher auf ihren Wunsch nach einer Gutscheinregelung bestehen. „Wenn auf Mails nicht geantwortet wird, sollten sie am besten die Forderung per Einwurf-Einschreiben schicken und im schlimmsten Fall klagen“, so die Leiterin der Duisburger Beratungsstelle. „Man muss sich allerdings gut überlegen, ob eine Klage angesichts der Summe sinnvoll ist.“
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Ein Sprecher von Stage Entertainment zeigt sich auf Nachfrage der Redaktion überrascht. Demnach wäre es durchaus möglich, dass Marcel Terpitz mit seiner Freundin anstelle von „Pretty Woman“ das neue Musical „Die Eiskönigin“ sehen kann. Die dafür erforderliche Umbuchungssystem-Technik sei allerdings in der Zwischenzeit umgestellt worden.
Stage Entertainment bittet um Geduld
„Womöglich lag darin ein Missverständnis begründet“, sagt der Sprecher. „Unsere Kolleginnen und Kollegen behandeln aktuell mehrere hunderttausend Kunden mit all ihren Wünschen parallel. Deshalb müssen wir viele unserer Besucher um Verständnis und Geduld bitten.“ Auch Marcel Terpitz und seine Freundin würden demnach von Stage Entertainment hören, „wenn die korrekte Gutschein- beziehungsweise Umbuchungssystematik hinterlegt ist“.
Der Duisburger ist skeptisch: „Uns ist schon so viel versprochen worden“, beklagt der 30-Jährige. „Da bin ich sehr gespannt, ob das diesmal klappt.“
>> VERBRAUCHERZENTRALE: PERSÖNLICHE BERATUNG NACH TERMINVEREINBARUNG
• Seit einigen Wochen berät das Team der Verbraucherzentrale Duisburg um Leiterin Paulina Wkleklinski in Corona-Zeiten auch wieder persönlich – allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
• Die Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30 ist unter 0203 488 011 01 und per E-Mail an duisburg@verbraucherzentrale.nrw zu erreichen. Weitere Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg.