Duisburg-Neudorf. Öl, Knospen und Cremes: Das neue Geschäft „Green Island“ in Duisburg verkauft Cannabis-Produkte. Die sollen entspannen, aber nicht berauschen.

So haben sich Michael Sonnek und seine Frau Daniela das Leben auf einer Insel immer vorgestellt – sonnig und dazu entspannte Atmosphäre unter Palmen. Voilá: Mit „Green Island“ haben sich die beiden ihr eigenes Paradies geschaffen. Gleichzeitig ist es ihre Geschäftsidee. Sie verkaufen so genannte Cannabidiol-Produkte (CBD). CBD ist genau wie Tetrahydrocannabinol (THC) Bestandteil der Cannabis-Pflanze.

Die Tees, Cremes oder Knospen der weiblichen Hanfpflanzen sollen entkrampfende, entzündungshemmende und angstlösende Wirkung haben, dabei aber nicht berauschen. Sie fallen deshalb nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Die Kunden, die in den ersten Tagen zu Besuch kamen, schauten sich denn auch nicht verschämt um, sondern seien gut informiert, erzählen die beiden.

Green Island: Duisburger Geschäft will sich von Coffee-Shops abheben

Die unterschiedlichen Produkte, zum Beispiel die Knospen, bezieht „Green Island“ in Duisburg-Neudorf von einem Hersteller aus der Schweiz.
Die unterschiedlichen Produkte, zum Beispiel die Knospen, bezieht „Green Island“ in Duisburg-Neudorf von einem Hersteller aus der Schweiz. © FUNKE Foto Services | Foto: STEFAN AREND

Die Atmosphäre in dem Geschäft an der Neudorfer Straße 141 ist geradezu clean: Viel Glas, auf den Fensterbänken wächst Aloe Vera und die Palmen gibt es wirklich – auch wenn die Exemplare im Logo Hanfblätter zieren. „Es soll ein bisschen sein wie in einer Apotheke, wir wollen uns bewusst von Coffeeshops abgrenzen“, betont Michael Sonnek.

Ursprünglich hat der 25-Jährige eine Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker gemacht. In seiner Freizeit war er in der Hip-Hop-Szene unterwegs, machte im Fernstudium einen Lehrgang zum Tontechniker und seit zwei Jahren führt er das Tonstudio „Germoney“ in Neumühl.

„Das Thema CBD wird gerade richtig groß“, hat Michael Sonnek beobachtet. Daniela Sonnek ergänzt: „Auf Facebook machen viele Influencer Werbung, wie gut zum Beispiel Hanföle im Smoothie sein sollen. Bei uns im Laden waren aber auch schon Frauen, die Probleme mit Neurodermitis haben und die nach entsprechenden Cremes gefragt haben.“ Liquids und weitere Produkte sollen ebenfalls bald ins Sortiment aufgenommen werden.

Lifestyle-Produkte von einem Lieferanten aus der Schweiz

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Zu den Kunden gehörten keineswegs nur neugierige Teenager, sondern auch Ältere, die um die Wirkung wissen und sich zum Beispiel einen Tee als Einschlafhilfe zubereiten. Daniela Sonnek hat ihren Job als Sprachassistentin bei der Stadt Duisburg aufgegeben, um voll in das Geschäft ihres Mannes einzusteigen. Sie und ein weiterer Freund stehen vor allem im Laden und beraten die Interessenten. Die Lage in Neudorf sei dank Bahnhofsnähe ideal, damit auch Besucher aus anderen Städten bequem anreisen können.

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Lange hat sich Michael Sonnek mit den unterschiedlichen Herstellern und Produkten auseinander gesetzt, bis er einen Lieferanten aus der Schweiz gefunden hat, mit dem er zusammenarbeiten wollte. „Wenn ich etwas mache, dann mach’ ich das richtig.“ So denkt er auch schon über ein zweites Geschäft oder gar eine komplette „Green Island“-Kette nach. Er ist überzeugt, dass der Bedarf groß ist.

Die Artikel, die er anbietet, werden übrigens als Lifestyle- nicht als Medizin-Produkte kategorisiert. Wer Cannabis vom Arzt verordnet bekommt, muss nach wie vor in die Apotheke. Seit März 2017 dürfen Ärzten schwer kranken Patienten Cannabis verschreiben, um Schmerzen zu lindern.

CBD-Produkte heißen zum Teil wie die Varianten mit höherem THC-Gehalt

Die Knospen stehen in Bonbon-Gläsern auf der Theke. Die Sorten heißen etwa „Skywalker“, „Erdbeerli“ oder „White Widow“, weiße Witwe. Namensgleichheiten mit wirkungsvollen Hanfsorten sind von den Herstellern nicht ganz zufällig gewählt. Normalerweise liegt der THC-Gehalt von „White Widow“ zwischen 20 und 22 Prozent. Die CBD-Variante, die es bei Michael Sonnek gibt, hat weniger als 0,2 Prozent. „Ich kann die Laborwerte zeigen“, sagt er und sucht die entsprechenden Unterlagen heraus, die er bald auch aushängen will. Bisher gab es noch keine Kontrolle von der Polizei oder dem Ordnungsamt.

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Wichtig ist den beiden, transparent zu arbeiten. Das gelte auch für mögliche Zusatzstoffe. „Unser Hersteller verzichtet auf Parfüm und andere Zusatzstoffe“, erklärt Sonnek, der sich, sobald die Corona-Einschränkungen wieder gelockert werden, die Plantagen einmal anschauen möchte.

Der Geschmack komme allein durch die unterschiedlichen Pflanzen zustande. „Einige schmecken erdiger, andere eher süß“, beschreibt er. „Viele Kunden riechen erst einmal und nehmen verschiedene Sorten mit“, weiß Daniela Sonnek. Ab zwölf Euro kostet ein Gramm. „Ein Gramm ist auch wirklich ein Gramm, das ist anders als auf der Straße.“

Übrigens: Wie die Käufer die Blüten anschließend verwenden, ist nicht mehr Sache von Daniela und Michael Sonnek. Wer sie raucht, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.

>> BETÄUBUNGSMITTEL: SO IST DIE RECHTLICHE LAGE

• Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt auf die Frage, ob CBD-Produkte „verkehrsfähig“ seien: „Produkte wie Tee, Tabakersatz oder Duftkissen aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen dürfen aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nicht an den Endverbraucher abgegeben werden, da ein Missbrauch zu Rauschzwecken hier nicht ausgeschlossen werden kann.“

• Cannabisextrakte dürfen aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nur dann an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn die Extrakte ausschließlich aus Nutzhanf mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent gewonnen wurden.

• Bei Produkten wie Kosmetika mit verarbeitetem Nutzhanf, die nicht oral aufgenommen werden, müssen die Hersteller dieser Produkte nachweisen, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.