Duisburg. . Lars Scheimann kifft für seine Gesundheit. Er ist nur dank Joints schmerzfrei, die bezahlt er aber selbst. Ein neues Gesetz könnte ihm helfen.

Lars Scheimann muss erst mal seine Medizin nehmen. Er nimmt Blättchen und Tabak, bröselt Hanfblüten hinein, dreht sich eine Zigarette, und wenig später ist das Büro von dem charakteristischen Cannabisgeruch erfüllt. Seine Medizin? Mehrere Joints über den Tag verteilt.

Damit bekommt er sein Tourette-Syndrom und seine ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung) in den Griff, wird arbeitsfähig, leistungsstark - und ist dabei alles andere als bekifft.

Ohne Hanf nicht gesellschaftsfähig

„Mein Organismus verbraucht die Inhaltsstoffe komplett, so dass es dämpfende Wirkung hat, mich nicht breit macht. Ohne Hanf hätte ich so viele Ticks, dass ich überhaupt nicht gesellschaftsfähig wäre, nicht arbeiten könnte“, erklärt Scheimann, der eigentlich Nichtraucher ist, Antialkoholiker, Vegetarier.

Er hat aus der Not eine Tugend gemacht, aus der Krankheit eine Karrierechance: „Dr. Hanf“ nennt er sich und sein Geschäft, in dem er Brotaufstrich, Haarkur und Wurzelstimulator für Pflanzen auf der Basis von Hanf verkauft. Pfeifen, Bongs und Blättchen, auf Wunsch mit Vanille-Geschmack hat er natürlich auch im Angebot – im Laden in der Duisburger City und im Online-Handel.

Futtermittel mit Hanf

Dann ist da noch sein neuestes Unternehmen, das Futtermittel auf Hanfbasis anbietet, in Luxemburg angebaut, selbst entwickelt und an seinen Chihuahuas sowie an Pferden auf einem Gnadenhof getestet. Dr. Hanf, also Lars Scheimann, gerät dann schnell ins Schwärmen von dem alten Zossen, der durch Immunabwehr-stärkende Inhaltsstoffe wieder fit wurde, dem Hund, der keine epileptischen Anfälle mehr bekam.

Für Scheimann könnte der 4. Mai eine Zeitenwende darstellen, denn das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Versorgung von schwerkranken Patienten mit Cannabisarzneimitteln möglich machen soll. Dafür kämpft Scheimann seit 20 Jahren. Einen persönlichen Erfolg trägt er in silbernen Lettern auf seinem schwarzen Shirt: „Erlaubnisinhaber BTMG §3 Absatz 2“ steht da.

Lars Scheimann aus Duisburg hat vor Gericht erstritten, Cannabis legal wegen seiner Erkrankung rauchen zu dürfen.
Lars Scheimann aus Duisburg hat vor Gericht erstritten, Cannabis legal wegen seiner Erkrankung rauchen zu dürfen. © Funke Foto Services

Mit dieser Erlaubnis darf er sich in der Apotheke Cannabis kaufen. 75 Euro pro Tag kostet es ihn, beschwerdefrei zu sein. Die Krankenkasse verweigert bislang die Übernahme der Kosten. Dabei war sein Leidensweg ein langer, musste er erst schulmedizinisch komplett austherapiert sein, bevor endlich die Genehmigung fürs Gesund-Kiffen durch war.

Eigenanbau bei „begründetem Notstand“

Versorgungsengpässe in den Apotheken und persönliche Geldknappheit brachten Scheimann in seiner Verzweiflung vor Jahren sogar zum Eigenanbau, was verboten ist. Das Verfahren wurde gerade erst eingestellt, er freigesprochen wegen des „begründeten Notstands“, in dem sich der Schwerkranke befand. Was wäre denn, wenn er nicht kiffen dürfte? „Dann wäre ich jetzt tot“, sagt er ganz ernst. „Seelisch hätte ich das nicht durchgestanden.“

Zig Ticks am Tag würden ihn quälen, körperliche Zuckungen, dazu Schnalzen, Räuspern, wie ein Schluckauf in zigtausendfacher Wiederholung mit der Gewissheit, dass es nicht aufhört. Kein Ende durch Schrecken. Seit seinem siebten Lebensjahr ist das so, der Kiefer, die Zähne sind kaputt von dem Kampf gegen die Ticks.

Den Leidensweg möchte er anderen ersparen, am Ziel seiner Mission ist der 45-Jährige deshalb erst, wenn Cannabis legalisiert ist, jeder Kranke seine Leiden mit dem Kraut lindern kann. Auch wenn Hanf für ihn „Gott persönlich“ sei: Mit dem reinen Lust-Konsum sollte man nicht zu früh anfangen, bei Jugendlichen entwickele sich das Gehirn ja noch. „Ab 21 Jahren!“ fordert er die Freigabe. Abgesehen von jenen Kindern, die wie er an ADHS leiden.

Gesetzentwurf zu Cannabisarzneimitteln 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass schwerkranke Menschen mit Cannabisarzneimitteln versorgt werden sollen. Dazu wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass in Deutschland die Krankenkassen die Kosten für die Versorgung von Cannabisblüten oder Cannabisextrakten übernehmen.

Bislang müssen Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel erwirken. Anfang April 2016 durften bundesweit 647 Patienten Cannabis konsumieren, haben die Kosten allerdings selbst getragen (zwischen 540 und 1800 Euro monatlich, schätzt das Bundesgesundheitsministerium).

Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ergänzte, dass Cannabis „keine harmlose Substanz“ sei, daher dürfe es „keine Legalisierung zum Privatvergnügen“ geben. Eine Begleitforschung solle den medizinischen Nutzen genauer erfassen.

Deutschlandweite Demos am Samstag 

Der Global Marijuana March findet am Samstag, 7. Mai, um 14 Uhr weltweit statt. In Deutschland beteiligen sich laut Deutschem Hanfverband 31 Städte, die meisten am gleichen Tag.

In Duisburg organisiert der GMM Duisburg eine Demo für Samstag, die am Hauptbahnhof beginnt und über die Königstraße zum Rathaus führt. Hier wird bei der Hauptkundgebung unter anderem Landtagsabgeordneter Lukas Lamla von den Piraten sprechen.

Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Teilnahme an einer Demo für die Legalisierung von Cannabis ebenfalls legal ist. Infos über die Ziele der Initiatoren: www.hanfverband.de, https://facebook.com/gmmduisburg/