Duisburg. Am 1. März tritt das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft. In Duisburg sind noch viele Fragen ungeklärt, die Unsicherheit ist groß.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Masern-Impfpflicht bleiben in Duisburg noch viele Fragen offen. Zuständig für die Durchsetzung und Überwachung ist das Gesundheitsamt, doch dort fehlt das dafür erforderliche Personal. Die Arbeit, so scheint es derzeit, wird bei Kindergärten und Schulen hängen bleiben. Dort ist die Unsicherheit groß. „Uns erreichen derzeit viele Anfragen“, berichtet Dr. Dieter Weber, Leiter des Duisburger Gesundheitsamtes.

Masernpflicht in Duisburg: Dokumentationspflicht ist noch nicht geklärt

Bei Neuanmeldungen lassen sich Kita oder Tageseltern den Impfpass der Kinder vorlegen – damit ist es nicht getan. Für eine flächendeckende Überprüfung müssten nicht nur die neuen, sondern alle Kinder in einer Einrichtung kontrolliert werden. Auch Schulen, Jugendeinrichtungen und medizinische Einrichtungen sind in der Pflicht. Welche Informationen müssen erfasst und an wen übermittelt werden – nicht nur das fragen sich nun die Träger. „Die Dokumentationspflicht ist der springende Punkt“, sagt Weber.

Das Gesetz, in Berlin gemacht, schaffe in vielen Punkten keine Klarheit, bedauert er. Erstrebenswert sei zumindest eine NRW-weit einheitliche Umsetzung. „Damit nicht jedes Gesundheitsamt etwa anderes macht, brauchen wir eine Hilfe zur Gestaltung. Es sollte einheitliche Standards geben“, so Weber. Er sieht das Düsseldorfer Gesundheitsministerium oder die Landeszentrale Gesundheit NRW in der Pflicht, eine „Durchführungsverordnung“ zu liefern. Doch das Ministerium hat bisher abgewunken und auf den Gesetzestext verwiesen. Zu dessen Auslegung sei man in der Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern (wir berichteten). „Man hat es bei den Kommunen abgeladen“, sagt Dr. Dieter Weber. https://www.waz.de/politik/landespolitik/masernimpfpflicht-staedte-in-nrw-sind-kaum-vorbereitet-id228473735.html

Bedingungen für Impfschutz in Duisburg sind schwierig

Dabei sind die Bedingungen, einen umfassenden Impfschutzschutz zu erreichen, in Duisburg besonders schwierig – gerade drei Jahre liegt die jüngste Masern-Epidemie zurück. Nicht nur Zuwanderer aus Südosteuropa – zu viele von ihnen verfügen nicht über Impfschutz und haben zudem eine ungeklärten Krankenversicherungsstatus gehören zu den Risikogruppen.

Das zeigt die Bilanz der Arztpraxis für Unversicherte an der Münzstraße: Hier werden nach wie vor viele Schutzimpfungen von den ehrenamtlich tätigen Medizinern verabreicht. „Es gibt außerdem in Duisburg nach wie vor zu viele, die mit ihren Kindern nicht zur den Vorsorgeuntersuchungen gehen“, sagt Weber.

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Gesundheitsamt muss auf Einsicht der Eltern setzen

Außerdem sind hunderte Kinder nicht im Betreuungssystem – viele von ihnen nutzen freie Betreuungsangebote für zugewanderte Familien, etwa die „FlüKids“ der DRK-Familienbildung. Die Schuleingangsuntersuchungen sind eine Gelegenheit, bei der alle Kinder im Gesundheitsamt vorstellig werden. Doch für das nächste Schuljahr ist die Prozedur schon gelaufen – das neue Gesetz war da noch nicht in Kraft. „Außerdem können wir dabei einen umfassenden Impfstatus nur dringend empfehlen. Wir impfen nicht selbst“, erklärt Weber.

Das Gesundheitsamt muss also auf die Einsicht der Eltern setzen. Die Möglichkeit, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro zu verhängen, ist zwar im Gesetz vorgesehen, allerdings allenfalls theoretischer Natur, weil die meisten Betroffen kaum zahlungsfähig wären. Während Kita-Kindern noch der Zugang verwehrt werden kann, kollidiert danach Impflicht mit Schulpflicht.

Gesundheitsamt kann nur Stichproben machen

Nach der Masern-Epidemie 2017, als allein in Duisburg 323 Erkrankungen registriert wurden, sind diese Zahlen in den vergangenen Jahren nicht mehr erreicht worden. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Gesundheitsamt nur eine einzige Erkrankung. „Es ist aber nicht auszuschließend, dass es erneut einen Anstieg der Zahlen gibt“, warnt Dr. Dieter Weber. Er lobt die Arbeit der Malteser-Arztpraxis für Unversicherte: „Das läuft sehr gut.“

Das Gesundheitsamt ist laut neuem Gesetz dafür zuständig, die Durchsetzung der Impfpflicht zu überwachen. Nach dem Ende der Übergangsfrist, sie läuft bis Juli 2021, werde es stichprobenartige Kontrollen geben, kündigt das Gesundheitsamt an. Dafür richtet die Behörde zwei Projektstellen ein, die auf zwei Jahre befristet sind. „Alle Einrichtungen tragen selber die Verantwortung, den Impfschutz zu überprüfen“, teilt das Gesundheitsamt mit.